"Recht auf Reparatur": Kommissionsvorschlag soll Reparaturen erleichtern und günstiger machen
"Recht auf Reparatur" sowohl innerhalb der gesetzlichen Garantie als auch darüber hinaus – Initiative für mehr Nachhaltigkeit und bessere Information der Konsumentinnen und Konsumenten – Reparatursektor soll angekurbelt, Kreislaufwirtschaft gestärkt werden – Aktuell EU-weit 35 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr durch vorzeitig weggeworfene Produkte
Die Europäische Kommission hat am 22. März 2023 einen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen. Neben der gesetzlichen Garantie auf ein Recht auf Reparatur sollen neue Instrumente eine Reparatur vereinfachen. Ziel des Vorhabens ist es zu verhindern, dass noch gebrauchsfähige Waren, die repariert werden können, vorzeitig weggeworfen werden. Für die Bürgerinnen und Bürger soll es einfacher und kostengünstiger werden, technisch reparierbare Produkte wie Staubsauger oder Tablets und Smartphones reparieren statt ersetzen zu lassen. Darüber hinaus soll eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Herstellerinnen, Hersteller und den Handel schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln. Schätzungsweise soll die Initiative 4,8 Milliarden Euro an Wachstum und Investitionen in der EU generieren.
Entsorgte Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren, die repariert werden können, aber oft vorzeitig weggeworfen werden. Das verursacht pro Jahr 35 Millionen Tonnen Abfall, 30 Millionen Tonnen verschwendeter Ressourcen und 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen in der EU.
Exekutiv-Vizepräsident Timmermans: "Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta legen"
"Reparatur ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta zu legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist. Ein fehlerhaftes Kabel oder ein beschädigter Ventilator muss nicht bedeuten, dass man ein ganz neues Produkt kaufen muss", betonte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen "Green Deal". "Unser Vorschlag wird den Menschen dabei helfen, ihr Konsumverhalten so zu gestalten, wie sie es wollen, und nicht in einer ihnen aufgezwungenen Weise. Damit erhöhen wir die Reparatur- und Wiederverwendungsrate von Waren und erzielen erhebliche Einsparungen", ergänzte Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz. Didier Reynders, Kommissar für Justiz, hob den Nutzen für die Wirtschaft hervor: "Mit diesen neuen Maßnahmen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher die Instrumente erhalten, die sie benötigen, um sich für eine Reparatur zu entscheiden und einen positiven Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten. Damit wird auch eine wichtige Botschaft an die Unternehmen gesendet, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen."
"Recht auf Reparatur" soll über die gesetzliche Garantie hinausgehend wirken
Mit dem Vorschlag wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie ein neues "Recht auf Reparatur" für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt.
- Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäuferinnen und Verkäufer Reparaturen anbieten müssen – es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz.
- Über die gesetzliche Garantie hinaus wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung stehen, um eine "Reparatur" zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen. Dazu zählen die folgenden Maßnahmen:
- Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Herstellerinnen und Herstellern auf Reparatur von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wie Waschmaschinen oder Fernsehgeräte;
- Verpflichtung der Herstellerinnen und Hersteller zur Unterrichtung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Produkte, die sie selbst reparieren müssen;
- Einrichtung einer "Matchmaking-Reparaturplattform" im Internet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Information über sowie die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäuferinnen und Verkäufern instandgesetzter Waren in ihrer Region zu erleichtern;
- Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit durch ein europäisches Formular für Reparaturinformationen, das die Verbraucherinnen und Verbraucher von jedem Reparaturbetrieb verlangen können und welches über die Reparaturbedingungen und den Preis informiert;
- Entwicklung eines europäischen Qualitätsstandards für Reparaturdienstleistungen für Betriebe, die sich zu Mindestqualitätsstandards etwa in Bezug auf die Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Produkten verpflichten.
Die nächsten Schritte
Der Kommissionsvorschlag wird an das Europäische Parlament sowie den Rat übermittelt und muss von den beiden Organen angenommen werden.