Unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen, wie Mindestabstand von 2 Metern und verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, sind öffentliche Gottesdienste mit 7. Februar möglich
Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts: Einhaltung der Regeln für möglichst sicheren Unterricht wichtig
Quelle: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2021/02.html?page=2