Investitionsplan für den "Green Deal" der EU vorgestellt
1.000 Milliarden Euro an "grünen" Investitionen, ein Übergangsfonds für den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft – das sind die Eckpunkte des Finanzierungsplans für den "Green Deal" der EU-Kommission.
Europa soll bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt werden – das ist das Ziel des von der Europäischen Kommission im Dezember 2019 präsentierten "Green Deal". Nötig ist dafür eine Abkehr von Kohle, Öl und Gas sowie ein umfassender Umbau von Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und privater Energienutzung. Um ein klimaneutrales Europa tatsächlich zu erreichen, sind jährliche Investitionen von 260 Milliarden Euro erforderlich – von Seiten der EU und des öffentlichen Sektors der EU-Mitgliedstaaten, aber auch aus privaten Mitteln.
100 Milliarden Euro pro Jahr an "grünen" Investitionen
Wie sollen diese ambitionierten Ziele der Europäische Kommission konkret erreicht werden? Dazu legte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 14. Jänner 2020 erste konkrete Vorschläge zur Finanzierung des "Green Deal" vor. Mit dem "Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa" ("Sustainable Europe Investment Plan", kurz SEIP) möchte die EU-Kommission zwischen 2021 und 2030 öffentliche und private Investitionen in Klimaprojekte von "mindestens 1 Billion Euro" mobilisieren – in Summe etwa 100 Milliarden Euro pro Jahr.
Ein Viertel des künftigen EU-Haushalts für den Klimaschutz
Etwa die Hälfte der Billion Euro soll im Rahmen des Klimaausgabenziels des EU Budgets finanziert werden – vorausgesetzt, Europäisches Parlament und Rat einigen sich auf die von der Kommission vorgeschlagene Klimaquote von 25 Prozent und damit auf das Ziel, ein Viertel des künftigen EU-Haushaltes im weitesten Sinne für den Klimaschutz auszugeben.
Die andere Hälfte der Billion Euro setzt sich aus mehreren Linien zusammen:
- 279 Milliarden Euro sollen durch das Investitionsförderungsprogramm #InvestEU (öffentliche und private Investments) generiert werden. Kern von #InvestEU ist, durch eine Art "Hebelwirkung" private oder öffentliche Geldgeber zu Investitionen zu bewegen, in dem Garantien mögliche Risiken abmildern.
- 114 Milliarden Euro werden laut Plan der EU-Kommission durch nationale Kofinanzierung einzelner Projekte in den EU-Mitgliedstaaten generiert.
- 100 Milliarden Euro soll der so genannte "Mechanismus für einen gerechten Übergang" aufbringen.
- 25 Milliarden Euro soll aus dem Innovation and Modernisation Fund des EU-Emissionshandelssystems ("Emissions Trading System", kurz ETS) lukriert werden.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) soll in eine "European Climate Bank" umgewandelt werden und Kredite für "grüne" Projekte verdoppeln. Auch im Vergabe- und Beihilfenrecht plant die Kommission Änderungsvorschläge, um künftig klimarelevante Aspekte berücksichtigen zu können.
Unterstützung für besonders betroffene Regionen durch einen Übergangsfonds
Kernelement des Plans ist es, besonders betroffene Regionen und Sektoren beim klimafreundlichen Übergang zu einer Klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen. Zu diesem Zweck plant die EU-Kommission die Einrichtung eines "Mechanismus für einen gerechten Übergang" ("Just Transition Mechanism", kurz JTM). Dieser Mechanismus besteht nach den Vorstellungen der Kommission aus 3 Säulen:
- "Fonds für einen gerechten Übergang" ("Just Transition Fund", kurz JTF): Dieser Fonds wird mit 7,5 Milliarden an neuen EU-Mitteln ausgestattet. Ergänzt werden soll er durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF). In Summe würden 30 bis 50 Milliarden Euro aus öffentlicher Hand lukriert.
- Im Rahmen von #InvestEU soll durch eine Übergangsregelung eine Summe von bis zu 45 Milliarden Euro mobilisiert werden.
- Eine durch den EU-Haushalt abgesicherte Darlehensfazilität bei der EIB für den öffentlichen Sektor soll 25 bis 30 Milliarden Euro für Darlehen an den öffentlichen Sektor mobilisieren. Damit sollen Investitionen beispielweise in Fernwärmenetze und Gebäuderenovierungen getätigt werden.
Durch den "Fonds für einen gerechten Übergang" sollen Regionen, die beispielsweise stark von der Kohle-, Torf- oder Ölschieferproduktion abhängen, beim Strukturwandel durch Zuschüsse unterstützt werden – etwa durch die Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Umstellung von Unternehmen auf neue Technologien oder die Dekontaminierung bisheriger Kohle-Produktionsstätten. Die EU-Kommission spricht von 108 besonders betroffenen Regionen in allen EU-Mitgliedstaaten und mehr als 250.000 Beschäftigten. Welcher Staat wie viel Geld bekommt, soll davon abhängen, wie hoch der CO2-Ausstoß ist und wie viele Arbeitsplätze in der Industrie oder im Abbau von Kohle und Torf verlorenzugehen drohen. Zudem soll der Wohlstand der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.
Insgesamt soll dieser Fonds "grüne" Investitionen von mindestens 100 Milliarden Euro über den Zeitraum von 2021 bis 2027 anschieben. Über die 10 Jahre bis 2030 sollen dabei 143 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen
- Europäische Kommission, 14. Jänner 2020: Finanzierung des ökologischen Wandels: Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa und der Mechanismus für einen gerechten Übergang
- Europäische Kommission, 14. Jänner 2020: Der Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal und der Mechanismus für einen gerechten Übergang – Fragen und Antworten
- 11. Dezember 2019: Von der Leyens "Green Deal" für Europa