Einigung über den Jahreshaushaltsplan 2025

199,4 Milliarden Euro an Verpflichtungen und 155,21 Milliarden Euro an Zahlungen – Mittel sollen dazu beitragen, die derzeitigen und künftigen Herausforderungen für die Europäische Union zu bewältigen

Euro-Münzen
Foto: Lukasz Kobus/EU

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament erzielten am 16. November 2024 eine Einigung über den EU-Jahreshaushaltsplan 2025. Dieser Haushaltsplan ermöglicht der Europäischen Union, ihren politischen Verpflichtungen nachzukommen, angefangen mit den – im Rahmen der Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) – vereinbarten Änderungen.

Der Haushalt beläuft sich auf insgesamt 199,44 Milliarden Euro an Verpflichtungen und 155,21 Milliarden Euro an Zahlungen, einschließlich der Mittel für besondere Instrumente außerhalb des MFR. Bis zur Ausgabenobergrenze des derzeitigen MFR bleiben dieses Jahr noch 800,5 Millionen Euro verfügbar, was der EU ermöglicht, auf unvorhersehbare Erfordernisse zu reagieren.

Schwerpunkte im Jahreshaushalt 2025

Mit dem Plan sollen die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um die politischen Prioritäten der EU zu verfolgen und drängende Krisen auf EU-Ebene und darüber hinaus anzugehen – zuallererst durch eine unkompliziertere Unterstützung im Zusammenhang mit den Überschwemmungen, zu denen es in mehreren EU-Mitgliedstaaten in jüngster Vergangenheit gekommen ist. Die Leitprogramme wie "Horizon Europe" und "Erasmus+" sollen weiterhin mit ausreichend Mitteln finanziert werden.

Der überarbeitete Mehrjährige Finanzrahmen sieht zudem eine umfassende und verlässliche Unterstützung der Ukraine sowie eine aufgestockte finanzielle Unterstützung zur Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch die "Plattform für strategische Technologien für Europa" (STEP) vor. Außerdem soll den Folgen der Krise im Nahen Osten und dem Migrationsdruck begegnet werden.

Der Plan des Jahreshaushalts 2025 beinhaltet Mittelzuweisungen (Mittel für Verpflichtungen) für die verschiedenen Prioritäten der EU in folgenden 7 Rubriken:

  • Binnenmarkt, Innovation und Digitales       
  • Zusammenhalt, Resilienz und Werte
  • Natürliche Ressourcen und Umwelt
  • Migration und Grenzmanagement   
  • Sicherheit und Verteidigung 
  • Nachbarschaft und die Welt 
  • Europäische öffentliche Verwaltung

Hintergrund: Der Jahreshaushaltsplan

In den Jahreshaushaltsplänen werden sämtliche Ausgaben und Einnahmen der EU für die einzelnen Jahre festgelegt. Die Jahreshaushaltspläne müssen sich innerhalb der im langfristigen EU-Haushalt, dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), festgelegten Ausgabenobergrenzen ("Obergrenzen") bewegen. Die EU legt ihren jährlichen Haushaltsplan in der Regel auf einem Niveau unterhalb dieser Obergrenzen fest, um erforderlichenfalls unvorhergesehene Ausgaben tätigen zu können.

Der Jahreshaushaltsplan der EU 2025 umfasst die Ausgaben, die im Rahmen der langfristigen Haushaltsobergrenzen aus Eigenmitteln bestritten werden. Diese Einnahmen setzen sich zusammen aus der von den EU-Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer sowie aus den Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten, die auf dem Bruttonationaleinkommen basieren. Diese sollen durch Ausgaben im Rahmen von "Next Generation EU" ergänzt werden – finanziert durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Im Entwurf des Haushaltsplans werden für jedes Programm 2 Beträge vorgeschlagen: Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen. Mittel für Verpflichtungen sind die Beträge, die in einem bestimmten Jahr vertraglich vereinbart werden können. Mittel für Zahlungen entsprechen jenen Beträgen, die tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Alle Beträge sind in jeweiligen Preisen angegeben.

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