Verhandlungen über Digitalabkommen zwischen EU und Singapur abgeschlossen
Abkommen über digitalen Handel soll das seit 2019 geltende Freihandelsabkommen zwischen beiden Volkswirtschaften ergänzen – Europäische Kommission möchte weltweit Maßstäbe im digitalen Raum setzen – EU ist weltweit führender Importeur und Exporteur digitaler Dienstleistungen
Es handelt sich um das 1. Abkommen dieser Art: Am 25. Juli 2024 schlossen die Europäische Kommission und der südostasiatische Stadtstaat Singapur die Verhandlungen zu einem Abkommen über digitalen Handel ab. Die Vereinbarung spiegelt das Bestreben der EU wider, bei Regeln für den digitalen Handel und den grenzüberschreitenden Datenverkehr weltweit Maßstäbe zu setzen. Das Digitalabkommen soll das zwischen der EU und Singapur geschlossene Freihandelsabkommen, welches 2019 in Kraft getreten ist, ergänzen. Somit vertiefen beide Volkswirtschaften ihre Beziehungen und tragen zu Erleichterungen bei – sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich am digitalen Handel beteiligen wollen oder dies bereits tun.
Zudem enthält das Abkommen verbindliche Regeln, die das Vertrauen von Verbraucherinnen beziehungsweise Verbrauchern stärken, Berechenbarkeit und Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleisten sowie ungerechtfertigte Hemmnisse für den digitalen Handel beseitigen und verhindern sollen. Im Mittelpunkt stehen die Schaffung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten sowie die Gewährleistung eines sicheren Rahmens, so die Europäische Kommission. Insbesondere 3 Punkte sollen die Handelsbeziehungen auf digitaler Ebene befördern und stärken:
- Der digitale Handel mit Waren und Dienstleistungen wird erleichtert.
- Der grenzüberschreitende Datenverkehr soll ohne ungerechtfertigte Hemmnisse erfolgen können.
- Das Vertrauen in den digitalen Handel wird gestärkt, etwa durch strenge Regeln gegen "Spam".
Mit dem Abkommen setzt die EU ein Signal für offene und faire digitale Volkswirtschaften. Dabei fördert die EU den Ansatz, den Menschen und seine Rechte in den Mittelpunkt zu stellen – dieser Grundgedanke findet sich in den Regeln des Abkommens für die digitale Umgebung und den Umgang mit Daten wieder. Zudem soll das Abkommen zwischen der EU und Singapur politischen Spielraum schaffen für die Umsetzung und Entwicklung von Maßnahmen, die für das Bewältigen neuer Herausforderungen in der digitalen Wirtschaft in Zukunft notwendig sein können.
Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis: "Im digitalen Handel weltweit Maßstäbe setzen"
"In einer Zeit, in der mehr als die Hälfte des EU-Dienstleistungshandels digital abgewickelt wird, sind intelligente, moderne Regeln für den digitalen Handel mit unseren globalen Partnern von entscheidender Bedeutung. Das neue Abkommen mit Singapur wird Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern auf beiden Seiten zugutekommen und unsere Wirtschaftsräume einander näherbringen. Gleichzeitig ist es ein bedeutender Fortschritt für das Ziel der EU, im digitalen Handel weltweit Maßstäbe zu setzen", erklärte Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Handel.
Die nächsten Schritte
Nach der nun erfolgten Beendigung der Verhandlungen auf politischer Ebene werden die EU und Singapur das Abkommen entsprechend ihren jeweiligen Verfahrensordnungen förmlich unterzeichnen und abschließen.
Hintergrund: Abkommen über den digitalen Handel
Das Digitalabkommen ist eine wichtige Ergänzung zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur von 2019. Das Freihandelsabkommen festigt die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ökonomien, die auf eine langjährige gemeinsame Geschichte zurückblicken können. Zwischen der EU und Singapur wurden im Jahr 2022 55 Prozent des gesamten Dienstleistungshandels digital abgewickelt; konkret entsprach das 43 Milliarden Euro. Diese engen Handelsverbindungen soll durch das neue Digitalabkommen weiter gestärkt werden.
Die Europäische Kommission möchte durch globale Partnerschaften modernste Regeln für den digitalen Handel umsetzen. So finden sich Kapitel über den digitalen Handel beispielsweise im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile (2002), im Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich (2021), im Freihandelsabkommen mit Neuseeland (2023) sowie im Abkommen über grenzüberschreitenden Datenverkehr, das die EU 2024 mit Japan schloss.
Die EU gilt als weltweit führender Importeur und Exporteur digitaler Dienstleistungen. 2022 wurden 55 Prozent des gesamten EU-Dienstleistungshandels digital abgewickelt. Das entspricht mehr als 1,3 Billionen Euro an EU-Import und -Export.
Weitere Informationen
- Abkommen EU-Singapur über den digitalen Handel, Europäische Kommission
- Wegweisendes digitales Handelsabkommen zwischen EU und Singapur, Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
- Gemeinsame Erklärung nach dem Abschluss der Verhandlungen über das EU-Singapur-Digitalabkommen, Europäische Kommission (Englisch)
- Start der Digitalpartnerschaft EU-Singapur, Europäische Kommission
- Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen EU und Singapur, Europäische Kommission (Englisch)
- Digitalabkommen, Europäische Kommission (Englisch)
- Studie über potentielle Auswirkungen des EU-Singapur-Digitalabkommens, EU-Delegation in Singapur (Englisch)