Rechte von Fluggästen: EU-Kommission schafft Klarheit

Aktualisierte Leitlinien sollen Geltendmachung von Flug- und Fahrgastrechten erleichtern –  Unterstützung für die nationalen Behörden und Verkehrsunternehmen – Eurobarometer-Umfrage zeigt: Die meisten Europäerinnen und Europäer fühlen sich nicht immer ausreichend über ihre Rechte informiert

Flugzeug
Foto: Flughafen Wien AG

Verläuft die Reise mit dem Flugzeug nicht nach Plan, so sind Betroffene oftmals nicht gut über ihre Rechte informiert. Unübersichtlich kann es für Flug- und Fahrgäste werden, wenn in einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen gelten. Auf den ersten Blick kann es schwierig sein zu verstehen, wie man im Fall des Falles adäquate Hilfeleistungen erhält.

Leitlinien erstmals 2016 vorgestellt

In der Reise-Hochsaison veröffentlichte die Europäische Kommission daher am 22. Juli 2024 überarbeitete Auslegungsleitlinien zu Fluggastrechten. Diese erleichtern die Einhaltung und Geltendmachung der Vorschriften und sollen die Durchsetzung durch nationale Stellen harmonisieren. Bereits seit 2016 stellt die EU-Kommission Leitlinien zur Verfügung, die von Fluggästen, nationalen Durchsetzungsstellen und Branchen- sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherschutzverbänden für typische Anliegen herangezogen werden können. Die überarbeiteten Leitlinien berücksichtigen die seit 2016 getroffenen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union, in denen unter anderem Präzisierungen von Bestimmungen vorgenommen wurden. Zudem wurde ein neuer Abschnitt über massive Störungen bei Reisen hinzugefügt.

Weiters veröffentlichte die Europäische Kommission am 22. Juli 2024 überarbeitete Auslegungsleitlinien zu den Rechten von Flugreisenden mit Behinderungen und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

Die auf EU-Ebene festgelegten Fahr- und Fluggastrechte müssen von Verkehrsunternehmen gewährleistet werden. Zuständig sind die nationalen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten.

EU-Kommissar Hoekstra: "Unterstützung insbesondere für Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität"

Wopke Hoekstra, EU-Kommissar für Klimapolitik und Verkehr, sagte: "Die EU ist das einzige Gebiet weltweit, in dem die Fahr- und Fluggäste über umfassende Rechte verfügen – darauf können wir stolz sein. Mit den aktualisierten Leitlinien setzen wir unsere Unterstützung für die nationalen Behörden und Verkehrsunternehmen fort, insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Dies wird wiederum hilfreich für die Bürgerinnen und Bürger sein, da sie sich, wie eine Eurobarometer-Umfrage zeigt, ihrer Rechte nicht immer vollständig bewusst sind."

Eurobarometer-Umfrage "Passagierrechte"

Eine Mehrheit der Europäerinnen und Europäer fühlen sich laut einer am 22. Juli 2024 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage nicht ausreichend über ihre Fahr- und Fluggastrechte informiert – auch wenn sie im Vergleich zu vor 5 Jahren insgesamt etwas besser informiert sind. Die Befragten sind laut Umfrage am ehesten bei Reisen per Bahn gut über ihre Rechte informiert (33 Prozent), gefolgt von Reisen per Flugzeug (27 Prozent) und Reisen per Schiff/Fähre (16 Prozent).

Rechte von Reisenden in der EU sind von unterschiedlichen Ausgangslagen abhängig

Es gibt unterschiedliche Fälle, in denen Rechte für Reisende schlagend werden. Wenn sich etwa ein Flug innerhalb der EU um mehr als 3 Stunden verspätet, hat die oder der Reisende grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Wenn ein Flug gestrichen wurde, hat die oder der Reisende wahlweise Anspruch auf Erstattung, anderweitige Beförderung oder Rückflug sowie Anspruch auf Unterstützung am Flughafen. Unter dem Internetportal "Your Europe" sowie der App von "Your Europe" können die Rechte der Reisenden auf verständliche Weise nachgelesen werden.

Hintergrund: Fahr- und Fluggastrechte

Weltweit können Fahr- und Fluggäste nur in der Europäischen Union umfassende Rechte bei Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreisen geltend machen. Die Fahr- und Fluggastrechte beruhen auf den Prinzipien Nichtdiskriminierung, Bereitstellung genauer, zeitnaher und zugänglicher Informationen sowie unverzügliche und angemessene Hilfeleistungen. Dieser Schutz ist weltweit einzigartig. 

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