Europäischer Rat: Einigung auf Besetzung von EU-Spitzenämtern

António Costa zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt – Ursula von der Leyen für 2. Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission vorgeschlagen – Kaja Kallas als Kandidatin für das Amt der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik ausgewählt – Bundeskanzler Nehammer: "Gemeinsam Europa besser machen"

Familienfoto des Europäischen Rates
Foto: Europäische Union

Nach der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben die 27 EU-Staats- und -Regierungschefinnen und -chefs am 27. Juni 2024 bei der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel zentrale Weichenstellungen für die nächsten Jahre vorgenommen: Sie einigten sich auf 3 Spitzenämter für den nächsten institutionellen Zyklus (2024 bis 2029). Zu diesem Zweck haben sie:

  • António Costa zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt,
  • Ursula von der Leyen als Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission vorgeschlagen,
  • Kaja Kallas als geeignete Kandidatin für das Amt der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik angesehen.

António Costa war von 2015 bis 2024 Premierminister von Portugal; als Nachfolger von Charles Michel tritt er das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates mit 1. Dezember 2024 an. Ursula von der Leyen fungiert seit 2019 als Präsidentin der Europäischen Kommission. Kaja Kallas ist seit 2021 Premierministerin von Estland; sie wird von den EU-Staats- und -Regierungschefinnen und -chefs als geeignete Kandidatin für die Nachfolge des aktuellen Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, betrachtet.

Im weiteren Fortgang muss die vorgeschlagene Kandidatin für das Amt der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten der Europäischen Kommission vom Europäischen Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Die formelle Ernennung der Hohen Vertreterin beziehungsweise des Hohen Vertreters erfordert die Zustimmung der gewählten Präsidentin beziehungsweise des gewählten Präsidenten der Europäischen Kommission. Vor ihrer förmlichen Ernennung durch den Europäischen Rat muss die Europäische Kommission – das heißt, die Kommissionspräsidentin beziehungsweise der Kommissionspräsident, die Hohe Vertreterin beziehungsweise der Hohe Vertreter und die weiteren Kommissionsmitglieder – die Zustimmung des Europäischen Parlaments erhalten.

Bundeskanzler Nehammer: "Herzliche Gratulation und auf gute Zusammenarbeit!"

Bundeskanzler Kar Nehammer hob hervor, wie wichtig es gewesen sei, dass die Entscheidungen rasch getroffen worden seien. Denn, so der österreichische Regierungschef: "In herausfordernden Zeiten darf kein Handlungsvakuum entstehen." Nehammer gratulierte den Nominierten und schloss den Wunsch nach guter Zusammenarbeit an: "Gemeinsam machen wir Europa besser!"

Nun müsse sich die EU aus Sicht des Bundeskanzlers wieder "auf die großen gemeinsamen Herausforderungen fokussieren: eine restriktive Migrationspolitik, robuster Außengrenzschutz, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern, unsere Souveränität zu stärken und als selbstbewusster Akteur in der Weltwirtschaft und Weltpolitik aufzutreten."

Bundeskanzler Karl Nehammer (r.) nimmt an dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel teil.

Annahme der Strategischen Agenda der EU 2024-2029

Bei der Tagung des Europäischen Rates wurde zudem die Strategische Agenda der EU für die Jahre 2024 bis 2029 angenommen. Angesichts der neuen geopolitischen Realität soll diese dazu beitragen, Europa unabhängiger zu machen und besser auf künftige Herausforderungen vorbereitet zu sein. Die Strategische Agenda 2024-2029 stützt sich auf 3 Pfeiler, die wie folgt formuliert werden:

  • Ein freies und demokratisches Europa:
    • Die europäischen Werte innerhalb der Union wahren
    • Unseren Werten auf globaler Ebene gerecht werden
  • Ein starkes und sicheres Europa:
    • Ein kohärentes und einflussreiches auswärtiges Handeln gewährleisten
    • Unsere Sicherheit und Verteidigung stärken und unsere Bürgerinnen und Bürger schützen
    • Sich auf eine größere und stärkere Union vorbereiten
    • Einen umfassenden Ansatz für Migration und Grenzmanagement verfolgen
  • Ein wohlhabendes und wettbewerbsfähiges Europa:
    • Unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken
    • Den grünen und den digitalen Wandel erfolgreich gestalten
    • Ein innovations- und unternehmensfreundliches Umfeld fördern
    • Gemeinsam voranschreiten

Weitere Themen auf der Agenda des Europäischen Rates

Ebenfalls auf der Tagesordnung des Europäischen Rates stand ein Gedankenaustausch mit dem ukrainischen Präsidenten über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die Unterzeichnung eines Sicherheitsabkommens zwischen der EU und der Ukraine sowie die anhaltende Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine und ihre Bevölkerung. Zudem erörterte der Europäische Rat die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten. Der Europäische Rat plädierte erneut für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand, für die bedingungslose Freilassung von Geiseln durch die Hamas und besseren Zugang zu humanitärer Hilfe. Die brutalen und willkürlichen Terrorangriffe der Hamas wurden verurteilt und die tiefe Besorgnis über die Folgen der laufenden Bodenoperation in Rafah für die Zivilbevölkerung zum Ausdruck gebracht. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wird auch auf eine Zwei-Staaten-Lösung verwiesen.

In den Schlussfolgerungen einigten sich die EU-Staats- und -Regierungschefinnen und -chefs darauf, die Arbeiten in allen Bereichen der Sicherheit und Verteidigung voranbringen zu wollen – insbesondere hinsichtlich des dringenden, unmittelbaren und mittelfristigen Verteidigungsbedarfs sowie europäische Verteidigungsinitiativen. Dabei wird betont, dass dies nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter EU-Mitgliedstaaten – etwa Österreich und dessen Neutralität – berühre.

Mit Wettbewerbsfähigkeit und Migration standen zudem 2 für Österreich zentrale Schwerpunkte auf der Tagesordnung. Zudem wurde ein Fahrplan für die Arbeiten an EU-internen Reformen vorgelegt, deren Fortschritte Mitte 2025 überprüft werden sollen. Die internen Reformen sollen parallel zum EU-Erweiterungsprozess laufen. In diesem Zusammenhang begrüßten die 27 EU-Staats- und -Regierungschefinnen und -chefs den Start der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und der Republik Moldau.

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