30 Jahre Volksabstimmung über den EU-Beitritt Österreichs
Am 12. Juni 1994 entschieden sich zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher für den Beitritt zur Europäischen Union.
Die den Wählerinnen und Wählern vorgelegte Frage, die mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten war, lautete: "Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?"
Die Antwort lautete mehrheitlich "Ja": Am 12. Juni 1994 sprachen sich rund zwei Drittel (66,58 Prozent) der Österreicherinnen und Österreicher in einer Volksabstimmung für die Mitgliedschaft Österreichs in der EU aus. Eine Mehrheit fand sich in allen Stimmbezirken und Bundesländern Österreichs. Die Wahlbeteiligung betrug durchschnittlich 81,27 Prozent.
Chronologie: Österreich auf dem Weg in die Europäische Union
Der so genannte "Brief nach Brüssel" mit dem Beitrittsansuchen Österreichs wurde am 17. Juli 1989 an den damaligen französischen Außenminister Roland Dumas, in seiner Funktion als Vorsitzender des Außenministerrates der Europäischen Gemeinschaft (EG), übergeben.
Nachdem der Rat der Europäischen Gemeinschaft im Juli 1989 dem Beitrittsverfahren zugestimmt und die Europäische Kommission die Aufnahme Österreichs im Juli 1991 befürwortet hatte, wurden die Beitrittsverhandlungen am 1. Februar 1993 formell aufgenommen.
Insgesamt standen 9 Verhandlungsrunden auf Ebene der Ministerinnen und Minister, 130 Treffen zur Prüfung des sogenannten "Acquis" (Übernahme des EU-Rechtsbestands in österreichisches Recht) sowie 72 Fachgespräche (25 im Bereich Landwirtschaft) mit den jeweiligen Fachressorts auf der Agenda. Bereits knapp eineinhalb Jahre später, am 12. April 1994, wurden die Beitrittsverhandlungen formell abgeschlossen.
Beim Europäischen Rat am 24. und 25. Juni 1994 auf Korfu wurden während des EU-Ratsvorsitzes Griechenlands der Beitrittsvertrag und die Schlussakte vom damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky, Außenminister Alois Mock, Sektionsleiter Ulrich Stacher und Botschafter Manfred Scheich unterzeichnet.
Die Ratifizierung (In-Kraft-Setzung) des Beitrittsvertrages durch den Nationalrat erfolgte am 11. November 1994, die Zustimmung des Bundesrates am 17. November 1994. Am 22. November 1994 wurde die Ratifikationsurkunde von Bundespräsident Thomas Klestil sowie Bundeskanzler Franz Vranitzky unterzeichnet und am 24. November 1994 in Rom hinterlegt (seit Abschluss des EG-Vertrages 1957 in Rom werden alle Ratifikationsurkunden für die EU-Verträge traditionell in Rom hinterlegt).
Österreich trat schließlich am 1. Jänner 1995 der Europäischen Union (damals Europäische Gemeinschaft, EG) bei. Die Anzahl der EU-Mitgliedsländer wuchs von 12 auf 15: Neben Österreich traten 1995 auch Schweden und Finnland der Europäischen Union bei.
Weitere Informationen
- Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, Bundesministerium für Inneres (BMI)
- Vertrag über den Beitritt Österreichs, Rechtsinformationssystem der Europäischen Union (EUR-Lex)
- Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Nähere Informationen zu Österreichs Weg in die Europäische Union