Volksgruppenförderung in Österreich

Das Bundeskanzleramt, Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten, wickelt die Volksgruppenförderung ab. Nach dem Volksgruppengesetz fördert der Bund Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Weiters werden interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen, gefördert.

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt:

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand Oktober 2023 (PDF, 141 KB)

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand März 2023 (PDF, 141 KB)

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand Dezember 2021 (PDF, 128 KB)

Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt:

Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand Oktober 2023 (PDF, 125 KB)

Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand  April 2023 (PDF, 125 KB)

Informationen zur Antragseinbringung

Für einen Antrag auf Volksgruppenförderung ist ausschließlich der Online-Antrag im Transparenzportal des Bundes zu verwenden: Online-Antrag Volksgruppenförderung.

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Eine Anleitung, den Antrag online einzureichen (Abbildung und Beschreibung aller Seiten des Online-Antragsformulars), finden Sie im Leitfaden zur Online-Antragstellung (PDF, 636 KB).

Aktuelle Förderaufrufe

Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz (Volksgruppenförderung) 2025

Förderungsanträge auf Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz (Volksgruppenförderung) für das Förderungsjahr 2025 können ab sofort und bis 8. September 2024 mittels Online-Antrag eingebracht werden. Bitte beachten Sie die im Aufrufdokument angeführten Informationen zur Antragstellung und den förderbaren Kosten.

Förderaufruf Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz (PDF, 130 KB)

Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung) 2024 und 2025

Überblick Förderungen 2024/2025 Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung) (PDF, 119 KB)

Medienförderung (Volksgruppenförderung) für die Jahre 2024 und 2025

Überblick Medienförderung (Volksgruppenförderung) 2024 und 2025 (PDF, 64 KB)

Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung) 2023 und 2024

Überblick Förderungen 2023/2024 Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung) (PDF, 95 KB)

Abrechnung der Volksgruppenförderung 2023

Für die Abrechnung der Volksgruppenförderung ist das Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Bundeskanzleramt, zuständig. Die Abrechnungsunterlagen sind im Original per Post und die Berichtsunterlagen per E-Mail bis 31. Jänner 2024 einzureichen.

Abrechnungsunterlagen:

  1. Vorlage für eine Gesamt-Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Excel, 16 KB)
  2. Vorlage für eine projektbezogene Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Excel, 16 KB)
  3. Vorlage einer Belegaufstellung (Excel, 72 KB)

Berichtsunterlagen:
Verpflichtende Anlagen zur Aktivitätenerfassung:

Aktivitätenerfassung Bildung (PDF, 700 KB)

Aktivitätenerfassung Kultur (PDF, 732 KB)

Aktivitätenerfassung Medien (PDF, 706 KB)

Aktivitätenerfassung Sport (PDF, 698 KB)

Aktivitätenerfassung Wissenschaft und Forschung (PDF, 699 KB)

Aktivitätenerfassung Vernetzung (PDF, 726 KB)

Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG 10
Ballhausplatz 2
1010 Wien
E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at

Volksgruppenförderungsbericht an den Nationalrat