Frauen im Aufsichtsrat

Mehr Frauen in Aufsichtsräten

In Umsetzung der Ziele der Gleichstellung von Frauen und der Verringerung von Ungleichheiten hat Österreich im Juni 2017 das "Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat" beschlossen. Seit 1. Jänner 2018 müssen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten mindestens je 30 Prozent Frauen und Männer vertreten sein. Damit wurde ein wichtiger Schritt für die ausgewogene und gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in wirtschaftlichen Entscheidungspositionen gesetzt.

Informationen

SDGs: 5 (insbesondere 5.5), 10

Laufzeit: seit 2019

Durchführende Institution: BKA

Quelle:

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat – GFMA-G (2017)