"Weder frei noch fair": Europäischer Rat zu den Wahlen in Belarus
Die Mitglieder des Europäischen Rates verurteilten am 19. August 2020 in einer Videokonferenz die unverhältnismäßige Gewalt seitens staatlicher Stellen gegen Demonstrantinnen und Demonstranten in Belarus und erkennen die Wahlergebnisse nicht an.
"Mit wachsender Besorgnis" beobachten die Mitglieder des Europäischen Rates die Lage in Belarus, wo es seit den Präsidentschaftswahlen am 9. August 2020 zu Demonstrationen gegen die staatliche Führung gekommen ist. Bei der Wahl erzielte der amtierende Präsident Alexander Lukaschenko laut eigenen Angaben 80,2 Prozent der Stimmen. Beobachterinnen und Beobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) waren bei der Wahl jedoch nicht zugelassen.
In einer außerordentlich einberufenen Videokonferenz der Mitglieder des Europäischen Rates am 19. August bekundeten die europäischen Staats- und Regierungsspitzen ihre Solidarität mit den Menschen in Belarus. Es sei "klar, dass die Wahlen weder frei noch fair waren. Die Menschen in Belarus haben das Recht, frei über ihre Zukunft zu entscheiden", hatte auch der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz im Vorfeld der Videokonferenz bereits betont.
Da die Wahlen in Belarus weder frei noch fair waren und nicht den internationalen Standards entsprachen, erkennt die EU die von den belarussischen Behörden vorgelegten Ergebnisse nicht an. "Bei den Protesten in Belarus geht es nicht um Geopolitik. Es geht um das Recht der Menschen, ihre Führung frei zu wählen", strich Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, bei der Videokonferenz hervor.
Zudem verurteilten die Staats- und Regierungsspitzen die "unverhältnismäßige und nicht hinnehmbare Gewalt seitens staatlicher Stellen gegen friedliche Demonstranten". Mutmaßliche Übergriffe müssten vollständig und transparent untersucht werden. Die Europäische Union ruft deshalb die belarussische Führung dazu auf, alle unrechtmäßig festgenommenen Menschen freizulassen sowie die Zivilgesellschaft und Oppositionelle vor willkürlichen Festnahmen und Gewalt zu schützen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, verhängt die Europäische Union Sanktionen gegen jene Personen, die für Gewalt, Repression und die Fälschung der Wahlergebnisse verantwortlich sind. Die Europäische Union schlägt auch vor, mit Unterstützung der OSZE in einen nationalen Dialog zwischen staatlichen Stellen und oppositionellen Kräften einzutreten.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, im Rahmen der Östlichen Partnerschaft 2 Millionen Euro für Opfer von Repression und Staatsgewalt sowie eine Million Euro zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und unabhängiger Medien in Belarus bereitzustellen. Außerdem stellt die EU 50 Millionen Euro als Nothilfe für den durch die Coronavirus-Krise belasteten Gesundheitssektor des Landes zur Verfügung.
Ebenfalls Thema war die derzeitige Lage im Östlichen Mittelmeerraum, wo die rechtswidrigen Erdgasbohrtätigkeiten der Türkei in Griechenland und Zypern für Unmut sorgen. Mit großer Sorge beobachten die Mitglieder des Europäischen Rates zudem die Situation in Mali und fordern die unverzügliche Freilassung von Gefangenen und die Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit.
Weitere Informationen
- Schlussfolgerungen des Präsidenten des Europäischen Rates im Anschluss an die Videokonferenz der Mitglieder des Europäischen Rates vom 19. August 2020
- Erklärung von Präsidentin von der Leyen bei der Pressekonferenz mit Präsident Michel im Anschluss an die Videokonferenz der Mitglieder des Europäischen Rates zur Lage in Belarus, 19. August 2020
- Hintergrundinformationen zu Beziehungen der EU und Weißrussland, Europäischer Rat