Vorschlag der Kommission zu Lockerungen bei Einreisen aus Drittstaaten in die EU

EU-Kommission macht Vorschläge zu Lockerungen in Bezug auf Beschränkungen bei nicht unbedingt notwendiger Einreisen aus Drittstaaten in die EU. Mögliche Einführung einer "Notbremse" bei Virusvarianten.

Train use from ticket to arrival
Foto: Claudio Centonze/EU-Kommission

Mit dem Fortschritt der Impfkampagne gegen das Covid-19-Virus verändern sich auch die Bestimmungen zur Ein-  und Ausreise in die EU. Unter Berücksichtigung der weltweiten epidemiologischen Lage und dem aktuellen Impffortschritt hat die EU-Kommission Anfang Mai 2021 einen Plan erarbeitet, der eine Lockerung der derzeitigen Beschränkungen nicht unbedingt notwendiger Reisen aus Drittstaaten in die EU vorsieht. Der Vorschlag wurde den Mitgliedstaaten übergeben und könnte nach Prüfung durch den Rat schon bald umgesetzt werden.

Die Kommission schlägt folgende Maßnahmen vor:

  • Nicht unbedingt notwendige Reisen in die EU aus Ländern mit einer guten epidemiologischen Lage sollen auch für Personen mit einer bereits erhaltenen und von der EU zugelassenen letzten Impfdosis möglich sein. Eine Ausweitung auf Impfstoffe, die der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für eine Notfallzulassung vorliegen, ist vorstellbar. Die Regelung soll für Personen gelten, die mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise in die EU die letzte empfohlene Impfdosis erhalten haben.
  • Wenn ein Mitgliedstaat bei Einreise in das eigene Hoheitsgebiet auf die verpflichtende Vorlage eines PCR-Tests und/oder auf die Quarantänepflicht für bereits geimpfte Personen verzichtet, soll dies auch für Reisende aus Drittländern gelten.
  • Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage in der EU soll der Schwellenwert in Bezug auf die Covid-19-Neuinfektionen erhöht werden, um dadurch eine Liste mit Ländern zu erstellen, die keinen Beschränkungen unterliegen.
  • "Notbremse" bei Covid-19-Varianten: Mit einem neuen, auf EU-Ebene koordinierten Mechanismus sollen Mitgliedstaaten schnell auf Einreisen aus einem betroffenen Land reagieren und dadurch die Einschleppung gefährlicher Virusvarianten in die EU schon frühzeitig verhindern können. Vor allem bei einer raschen epidemiologischen Verschlechterung in einem Drittstaat oder beim Auftreten neuer Covid-19-Varianten kann ein Mitgliedstaat die Einreise dort ansässiger Drittstaatsangehöriger umgehend aussetzen. Ausnahmeregelungen gelten für Angehörige der Gesundheitsberufe, Beschäftigte im Verkehrswesen, Diplomatinnen und Diplomaten, Transitreisende, Personen, die aus zwingenden familiären Gründen reisen, Seeleute und Personen, die internationalen Schutz benötigen oder aus anderen humanitären Gründen reisen.
  • Kinder sollen mit ihren geimpften Eltern reisen dürfen, sofern bei Ankunft ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt wird.
  • Um das Verfahren der Einreise in die EU zu erleichtern, empfiehlt die Kommission den Einsatz des digitalen grünen Zertifikats, welches individuell von den Mitgliedstaaten ausgestellt werden kann und den Impfstatus der reisenden Person nachweist. Bei Zertifikaten aus Drittstaaten könnten Mitgliedstaaten Portale einreichten, damit Reisende ihre in Drittstaaten ausgestellten Zertifikate als zulässigen Impfnachweis prüfen oder ein digitales grünes Zertifikat beantragen können. Bis zur Einführung des digitalen grünen Zertifikats können die Mitgliedstaaten auf Grundlage ihrer eigenen Rechtsvorschriften die Authentizität und Gültigkeit eines in einem Drittland ausgestellten Zertifikats bewerten.
  • Zwingend notwendige Reisen sollen weiterhin für alle Personen, unabhängig vom Impfstatus oder aus welchem Land sie kommen, erlaubt sein. Dies gilt vor allem für Angehörige der Gesundheitsberufe, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, Beschäftigte im Verkehrswesen und Seeleute, Transitreisende, Personen, die aus zwingenden familiären Gründen reisen oder einem Studium nachgehen, EU-Bürgerinnen und -Bürgern und langfristig Aufenthaltsberechtigte sowie ihre Familienangehörigen. Von den Mitgliedstaaten beschlossene Maßnahmen, wie Einreisetests oder Quarantäne, sollen weiterhin bestehen bleiben.

Nach Prüfung und Zustimmung der Vorschläge durch den Rat sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Empfehlungen umzusetzen. Des Weiteren soll der Rat die Liste der Drittstaaten, die unter Berücksichtigung der aktualisierten Kriterien von der Reisebeschränkung ausgenommen sind, kontrollieren und diese alle 2 Wochen überprüfen.

Hintergrund

Der Rat überprüft und aktualisiert regelmäßig die Liste der Länder, aus denen Reisen unter Berücksichtigung der aktuellen Gesundheitslage möglich sind. Bei nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittländern in die EU gelten vorübergehende Beschränkungen. Reisen aus einem zwingenden Grund nach Europa sind weiterhin gestattet. Für welche Kategorie von Reisenden dies zutrifft, ist im Anhang II der Empfehlung des Rates nachzulesen.

Um sicherzustellen, dass zwingend notwendige Reisen weiterhin möglich sind und das Risiko einer Einschleppung von neuen Covid-19-Varianten zu vermeiden, hat der Rat am 2. Februar 2021 Empfehlungen zur Beschränkungen von Reisen aus Drittstaaten in die EU beschlossen. Mit den Vorschlägen der EU-Kommission wurden diese Empfehlungen aktualisiert. Die Empfehlungen des Rates gelten für alle Mitgliedstaaten (außer Irland) und für die Drittstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz als Mitglieder des Schengen-Raums.

Am 17. März 2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Einführung eines digitalen grünen Zertifikats vorgelegt, welches als Nachweis einer Impfung gegen das Covid-19-Virus, eines negativen Testergebnisses oder einer bereits überstandenen Covid-19-Erkrankung verwendet werden soll. Das digitale grüne Zertifikat dient damit auch als Grundlage für die Anerkennung von Zertifikaten aus Drittländern. Es soll mit Sommerbeginn in den EU-Mitgliedstaaten einsatzbereit sein.

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