Rat und Parlament einigen sich auf stärkere Agentur zur Unterstützung des Asylsystems der EU
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit Sitz auf Malta wird zu einer eigenständigen EU-Asylagentur. Dadurch soll die Anwendung der Asylpolitik in der EU verbessert werden.
Der portugiesische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament erzielten am 28. Juni 2021 eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung zur Einrichtung der EU-Asylagentur (EUAA). Damit wird das seit dem Jahr 2010 in Malta ansässige Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zu einer eigenständigen EU-Asylagentur ausgebaut. Ziel ist, die Qualität der Asylverfahren in den Mitgliedstaaten zu verbessern, diese einheitlicher zu gestalten und zu beschleunigen. Die Agentur soll die EU-Staaten dabei unterstützen, ihre Asylverfahren effizienter, schneller und qualitätsvoller zu gestalten, und stellt zu diesem Zweck einen Pool von 500 Expertinnen und Experten zur Verfügung, um eine wirksame Unterstützung bei der Bewältigung der Vielzahl an Fällen zu leisten und so zu einer Verbesserung des EU-Migrationsmanagementsystems beizutragen.
Größere Konvergenz zwischen Asylsystemen der Mitgliedstaaten
Die Umwandlung des Unterstützungsbüros für Asylfragen in eine eigenständige EU-Agentur ist eine Schlüsselinitiative im Rahmen des im September 2020 von der Kommission vorgelegten Pakets zu Migration und Asyl.
Die Europäische Kommission begrüßte die zwischen Parlament und Rat erzielte Einigung am 29. Juni 2021 und veröffentlichte zudem aktuelle Zahlen zu den Asylanträgen in der EU im Jahr 2020. Diese gingen gegenüber 2019 um 32 Prozent auf 485.000 Anträge zurück; das ist die niedrigste Zahl seit 2013.
"Als wir im vergangenen September unseren Vorschlag für ein EU-Paket zu Migration und Asyl vorlegten, wollten wir ein kohärentes und gut funktionierendes europäisches Asylsystem schaffen. Die heutige Einigung ist ein erster wichtiger Baustein in diesem Prozess. Die Mitgliedstaaten könnten nun sowohl unter normalen Umständen als auch in schwierigen Zeiten auf die volle operative Unterstützung der EU-Asylagentur zählen. Die Agentur wird konkrete Fortschritte bei den Asylverfahren ermöglichen: Sie wird den Schutz der betroffenen Personen verbessern und Lücken schließen, um eine größere Konvergenz zwischen den Asylsystemen der Mitgliedstaaten sicherzustellen", erklärte der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Margaritis Schinas.
"Wir brauchen zügige und faire Asylentscheidungen, und es muss europaweit eine gleich hohe Qualität gewährleistet sein. Und wir brauchen hohe und konvergente Standards in allen Mitgliedstaaten. Die neue Agentur wird auf Grundlage der hervorragenden Arbeit des EASO hierzu ihren Beitrag leisten", führte die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson aus.
Stärkung der Befugnisse der eigenständigen EU-Asylagentur
Die künftig eigenständige EU-Asylagentur (EUAA) soll folgende Aufgabenbereiche umsetzen:
- Effizientere Asylsysteme: Verstärkte operative und technische Unterstützung der Mitgliedstaaten (Schulungen, Vorsorgemaßnahmen, Informationsanalyse und -austausch)
- Reserve von 500 Expertinnen und Experten: Vorbereitung des administrativen Asylverfahrens für die Entscheidung durch nationale Behörden sowie Leistung von Unterstützung in der Rechtsbehelfsphase
- Einheitliche und fundierte Entscheidungsfindung: Entwicklung operativer Normen und Standards für die Umsetzung des EU-Asylrechtes
- Bessere Überwachung und Berichterstattung über die Asyl- und Aufnahmesysteme der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung einer einheitlichen Praxis in ganz Europa
- Kapazitätsaufbau in Drittländern zur Verbesserung der Asyl- und Aufnahmesysteme und zur Unterstützung der Neuansiedlungsregelungen ("Resettlement") der EU und der Mitgliedstaaten auf Basis der Zusammenarbeit mit Agenturen der Vereinten Nationen (UNO)
Die nächsten Schritte
Sobald das Europäische Parlament und der Rat der erzielten politischen Einigung förmlich zugestimmt haben und die neue Verordnung in Kraft getreten ist, erfolgt die Etablierung der neuen EU-Asylagentur. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzuwandeln.
Hintergrund: EASO und das neue Asyl- und Migrationspaket
Die in Malta ansässige EASO war im Mai 2010 errichtet worden, um die Zusammenarbeit unter den EU-Staaten im Asylbereich mit dem Fokus auf das im Aufbau befindliche Gemeinsame Europäische Asylsystem zu stärken. 2021 verfügt das EASO über einen Haushalt von 142 Millionen Euro und rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Asyl-Unterstützungsteams sind in Zypern, Griechenland, Italien, Malta und Spanien im Einsatz. In den vergangenen 10 Jahren registrierte das EASO 40 Prozent aller Asylanträge in Zypern, Griechenland, Italien und Malta und führte 80 Prozent der Prüfungen des Kindeswohls in Griechenland durch. Ferner hat das EASO alle Umsiedlungen von Personen unterstützt, die in Zypern, Italien und Malta ausgeschifft wurden.
Bereits 2016 hatte die EU-Kommission die Reform von EASO vorgeschlagen. Der Vorstoß wurde in den, von der Kommission vorgeschlagenen, neuen Pakt zu Asyl und Migration vom September 2020 integriert.
Weitere Informationen
- Neues Migrations- und Asylpaket: Einigung über die neue Asylagentur der Europäischen Union, Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 29. Juni 2021
- Verordnung über die EU-Asylagentur, Europäische Kommission, 4. Mai 2016
- Neues Migrations- und Asyl-Paket, Website der Europäischen Kommission
- EASO, Website des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
- EU-Asylagentur: vorläufige Einigung zwischen Ratsvorsitz und Europäischem Parlament, Pressemitteilung des Rats der EU, 29. Juni 2021
- "Blaue Karte EU" – Erleichterungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, Website des Bundeskanzleramts, 19. Mai 2021