Europäische Kommission reagiert auf Urteilsspruch in Polen
Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs stellt nationales Recht vor EU-Recht – Kommissionspräsidentin von der Leyen "zutiefst besorgt" – Kommission weist auf bindende Verträge hin und will Urteil analysieren
Die Europäische Kommission teilte am 7. Oktober 2021 mit, "ernste Bedenken" in Bezug auf das am selben Tag präsentierte mündliche Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs zu hegen.
Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Werden die Grundprinzipien der Rechtsordnung unserer Union wahren" – Europaministerin Edtstadler: "Rechtsstaatlichkeit ist das, was uns eint"
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte am 8. Oktober 2021 dazu: "Ich bin zutiefst besorgt über das gestrige Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs. Die EU ist eine Werte- und Rechtsgemeinschaft. Dies hält unsere Union zusammen und macht sie stark. Wir werden die Grundprinzipien der Rechtsordnung unserer Union wahren. 450 Millionen Europäerinnen und Europäer verlassen sich darauf. Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Diesem Grundsatz haben sich alle EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verschrieben. Wir werden von allen Befugnissen, die uns die Verträge verleihen, Gebrauch machen, um diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen."
Auch Europaministerin Karoline Edtstadler zeigte sich nach dem Urteilsspruch besorgt: "Ich verhehle nicht, dass ich es als durchaus dramatisch empfinde, dass das polnische Verfassungsgericht tatsächlich urteilt, dass die polnischen Rechte über den europäischen stehen würden. Die Rechtsstaatlichkeit ist das, was uns neben Demokratie und Menschenrechten in der Europäischen Union eint. Auf deren Einhaltung ist mit allen gebotenen Mitteln zu dringen, auch mit der Verquickung mit finanziellen Mitteln", so Edtstadler.
Europäische Kommission möchte Urteil prüfen
Die Europäische Kommission bekräftigte in ihrer Stellungnahme: "Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Sämtliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind für alle Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der nationalen Gerichte, bindend." Man werde das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs eingehend analysieren und danach über die nächsten Schritte entscheiden. Die Europäische Kommission betont, nicht zögern zu wollen, von ihren "Befugnissen gemäß den Verträgen Gebrauch zu machen, um die einheitliche Anwendung und Integrität des Unionsrechts zu gewährleisten". Und weiter: "Die Europäische Union ist eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die in allen Mitgliedstaaten gewahrt werden muss. Die in den Verträgen verankerten Rechte der Europäerinnen und Europäer müssen geschützt werden, ganz gleich, wo sie in der Europäischen Union leben."