EU-Kommission präsentiert "Toolbox" gegen steigende Energiepreise
Kurz- und mittelfristige Maßnahmen als Reaktion auf Preisanstiege in Europa – Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch finanzielle Unterstützung und gezielte Steuersenkung – Investitionen in erneuerbare Energien und Maßnahmen bei Energiespeicherung
Infolge der globalen wirtschaftlichen Erholung nach der Covid-19-Pandemie, ist die weltweite Nachfrage nach Energie und speziell nach Gas gestiegen, was aktuell zu einem Preisanstieg geführt hat, der über den Winter 2021/22 anhalten dürfte. Die Gasreserven der EU-Staaten sind außergewöhnlich niedrig und die EU stark von Gasimporten abhängig: Rund 90 Prozent des Erdgases in der EU wird der Kommission zufolge importiert. Die Marktprognosen deuten darauf hin, dass sich die Gasgroßhandelspreise – nach einem Verbleiben auf hohem Niveau in den Wintermonaten – im Frühjahr 2022 stabilisieren sollten. Das Preisniveau dürfte über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre bleiben.
Die Europäische Kommission hat daher am 13. Oktober 2021 eine Mitteilung zu den Energiepreisen angenommen, um den Preisanstieg zu bewältigen. Die derzeitige Preisspitze erfordert aus Sicht der Kommission eine rasche und koordinierte Reaktion und das Ergreifen von Maßnahmen im Einklang mit dem bestehenden Rechtsrahmen.
Die Mitteilung umfasst eine "Toolbox" mit gezielten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, um auf die unmittelbaren Auswirkungen des derzeitigen Preisanstiegs zu reagieren und die Resilienz gegenüber künftigen Preisschocks zu verstärken. Diese Maßnahmen können von den Mitgliedstaaten angewandt werden, ohne gegen die europäischen Wettbewerbsregeln zu verstoßen.
Kadir Simson, EU-Kommissar für Energie: "Wichtig, benachteiligte Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen"
Der für Energie zuständige EU-Kommissar, Kadri Simson, erklärte dazu: "Der weltweite Anstieg der Energiepreise gibt der EU Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Die Kommission steht den Mitgliedstaaten bei der Ergreifung von Sofortmaßnahmen zur Seite, um die Auswirkungen auf Haushalte und Unternehmen diesen Winter einzudämmen. Zugleich ermitteln wir weitere mittelfristige Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unser Energiesystem resilienter und flexibler wird, damit es künftigen Schwankungen während des Übergangs standhalten kann." Der momentane Zustand sei eine Ausnahmesituation und der Energiebinnenmarkt hätte in den letzten 20 Jahren gute Dienste geleistet, doch müsse man sichergehen, "dass er dies auch weiterhin tun wird, wenn wir den europäischen 'Green Deal' umsetzen, an unserer Energieunabhängigkeit arbeiten und unsere Klimaziele erfüllen", so Simson.
Sofortmaßnahmen im Kampf gegen Energiearmut
Die EU-Kommission schlägt vor, den Herausforderungen des Preisanstiegs mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken und dadurch die Auswirkungen für gefährdete Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen rasch zu verringern. Sollte es im Frühjahr 2022 zu einer Stabilisierung des Energiepreises kommen, könnten die Maßnahmen angepasst werden.
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schlägt die Mitteilung der Kommission die folgende Palette an Sofortmaßnahmen vor, welche die Mitgliedstaaten ergreifen könnten:
- Einkommensunterstützung im Notfall für von Energiearmut betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher, beispielsweise durch Gutscheine oder teilweise Begleichung von Energierechnungen, was mit Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem unterstützt werden könnte;
- Genehmigung von Zahlungsaufschüben für Energierechnungen;
- Vorkehrungen zum Schutz vor Stromabschaltungen und anderen Netztrennungen;
- Einführung vorübergehender, gezielter Senkungen der Steuersätze für schutzbedürftige Haushalte;
- Hilfen für Unternehmen oder Industriezweige im Einklang mit dem EU-Beihilferecht;
- Intensivierung der internationalen Kontakte im Energiebereich, um die Transparenz, Liquidität und Flexibilität der internationalen Märkte zu gewährleisten;
- Untersuchung möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen auf dem Energiemarkt und Ersuchen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) um eine weitere Verstärkung der Überwachung der Entwicklungen auf dem CO2-Markt;
- Förderung der Erweiterung des Marktes für Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom und Unterstützung dieser Verträge durch flankierende Maßnahmen.
Erneuerbare Energien im Mittelpunkt – andere Energiequellen jedoch weiterhin notwendig
Die Mitteilung der Kommission betont, dass der langfristige Übergang zu sauberen Energiequellen und die entsprechenden Investitionen durch die gesetzten Maßnahmen nicht beeinträchtigt würden. Der Übergang zu sauberer Energie sei weiterhin die beste Absicherung gegen künftige Preisschocks und solle daher beschleunigt werden. Des Weiteren werde man an der Entwicklung eines effizienten Energiesystems mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien festhalten. Zwar würden erneuerbare Energien bei der Versorgung des Stromnetzes und der Preisgestaltung eine immer größere Rolle spielen, doch seien andere Energiequellen, einschließlich Gas, bei hoher Nachfrage weiterhin erforderlich. Die Covid-19-Krise habe die Notwendigkeit der Speicherung von Gas für das Funktionieren des EU-Gasmarktes verdeutlicht. Die EU verfüge derzeit über Speicherkapazitäten im Umfang von über 20 Prozent ihres jährlichen Gasverbrauchs, doch nicht alle EU-Mitgliedstaaten haben Speicheranlagen und ihre Nutzung sowie die Instandhaltungsverpflichtungen sind unterschiedlich.
Mittelfristige strukturelle Maßnahmen für ein resilienteres Energiesystem
Um ein dekarbonisiertes und krisenfestes Energiesystem in Zukunft zu gewährleisten und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu reduzieren, sieht die Mitteilung der Kommission die folgenden mittelfristigen Maßnahmen vor:
- Mehr Investitionen in erneuerbare Energien, Gebäuderenovierungen und Energieeffizienz sowie Beschleunigung der Auktionen und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien;
- Ausbau der Energiespeicherkapazität, um den Anteil erneuerbarer Energien weiter zu steigern, auch in Bezug auf Batterien und Wasserstoff;
- Auftrag an die europäischen Regulierungsstellen (ACER), die Vor- und Nachteile der derzeitigen Strommarktgestaltung zu untersuchen und der Kommission gegebenenfalls Empfehlungen vorzuschlagen;
- Erwägung einer Überarbeitung der Verordnung über die Versorgungssicherheit, um für eine bessere Nutzung und Funktionsweise der Gasspeicherung in Europa zu sorgen;
- Prüfung der möglichen Vorteile einer freiwilligen gemeinsamen Beschaffung von Gasvorräten durch die Mitgliedstaaten;
- Einrichtung neuer grenzübergreifender regionaler Risikogruppen für Gas zur Risikoanalyse und zur Beratung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gestaltung ihrer nationalen Präventions- und Notfallpläne;
- Stärkung der Rolle der Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Energiemarkt durch die Möglichkeit, Lieferanten zu wählen und zu wechseln, Strom selbst zu erzeugen und sich Energiegemeinschaften anzuschließen.
Die nächsten Schritte
Die Mitteilung zu den Energiepreisen ist der Beitrag der EU-Kommission zu fortlaufenden Gesprächen unter den politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern. Im Rahmen des Europäischen Rates am 21. und 22. Oktober 2021 werden die EU-Staats- und Regierungsspitzen zu diesem Thema beraten. Parallel dazu wird die Kommission ihren Austausch mit den nationalen Behörden, der Industrie, Verbraucherverbänden und internationalen Partnern fortsetzen.
Hintergrund: Reaktion auf die steigenden Energiepreise
Da die derzeitige Situation der steigenden Energiepreise eine schnelle und angemessene Reaktion erfordert, hat die Europäische Kommission frühzeitig umfassende Gespräche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie den Ministerinnen und Ministern im Rat zu diesem Thema geführt. Der Kontakt zur Industrie und zu internationalen Energielieferanten wurde intensiviert, um mögliche Schritte zur Absicherung der Energieversorgung einzuleiten.
Einige internationale Partner hätten bereits angekündigt, ihre Energielieferungen nach Europa aufzustocken, so die Kommission. Mehrere Mitgliedstaaten haben nationale Maßnahmen zur Eindämmung des Preisanstiegs angekündigt, andere jedoch Empfehlungen der Kommission zu möglichen Schritten erwartet.
Das am 13. Oktober 2021 vorgestellte Instrumentarium ermöglicht eine koordinierte Reaktion zum Schutz derjenigen, die am stärksten gefährdet sind. Es wurde so gestaltet, dass den kurzfristigen Erfordernissen – Senkung der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen – entsprochen werden kann, ohne den Energiebinnenmarkt der EU oder den "grünen" Wandel mittelfristig zu beeinträchtigen.
Weitere Informationen
- Energiepreise: Kommission stellt Instrumentarium aus Maßnahmen zur Bewältigung der Ausnahmesituation und ihrer Auswirkungen vor, Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 13. Oktober 2021
- Fragen und Antworten: Mitteilung der Kommission zu Energiepreisen, Europäische Kommission, 13. Oktober 2021
- Mitteilung über Energiepreise, Europäische Kommission, 13. Oktober 2021 (Englisch)
- Factsheet: EU-Energiemarkt und Energiepreise, Europäische Kommission, 13. Oktober 2021
- Factsheet: Toolbox für Maßnahmen gegen steigende Energiepreise, Europäische Kommission, 13. Oktober 2021
- EU-Energiepreise, Europäische Kommission (Englisch)