"Omnibus 1" und "Omnibus 2": Von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Pakete sollen Verwaltungsaufwand und Bürokratie reduzieren
2 Pakete der Europäischen Kommission: 6,3 Milliarden Euro pro Jahr als Einsparungspotenzial – Investitionsmittel von 50 Milliarden Euro möglich – Verwaltungsaufwand soll bis 2029 um mindestens 25 Prozent verringert werden – Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll sich der Bürokratieaufwand um mindestens 35 Prozent reduzieren

Am 26. Februar 2025 stellte die Europäische Kommission 2 Pakete ("Omnibus I", "Omnibus II") zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und einen besseren Zugang zu Finanzmitteln vor. Laut Schätzungen der Europäischen Kommission sollen diese Maßnahmen jährliche Verwaltungskosten in der Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro einsparen. Weitere öffentliche und private Mittel für Investitionen von rund 50 Milliarden Euro sollen dadurch freigemacht werden.
Das von der Europäischen Kommission vorgegebene Ziel ist es, bis zum Ende der laufenden Amtszeit im Jahr 2029 den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 Prozent zu vermindern; für kleine- und mittlere Unternehmen sollen es bis zu 35 Prozent sein.
Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Wir haben Wort gehalten!"
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, betonte:
"Wir haben Vereinfachung versprochen und Wort gehalten! Wir stellen unseren ersten umfassenden Vereinfachungsvorschlag vor. Die Unternehmen in der EU werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, Sorgfaltspflichten und Taxonomie profitieren. Das macht den Unternehmen das Leben leichter und gleichzeitig stellen wir sicher, dass wir bei unseren Emissionsabbauzielen auf Kurs bleiben. Weitere Vereinfachungsvorschläge werden folgen."
Valdis Dombrovskis, EU-Kommissar für Wirtschaft und Produktivität sowie für Implementierung und Vereinfachung, erklärte:
"Die Welt verändert sich vor unseren Augen. Die Europäische Union braucht eine starke Wirtschaft, um ihre Werte zu verteidigen und ihre Ziele innerhalb und außerhalb der EU zu erreichen. Der Abbau unnötig komplexer EU-Vorschriften ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Plans, Europa wettbewerbsfähiger zu machen. Vereinfachung heißt nicht Deregulierung. Es geht darum, unsere Ziele intelligenter und weniger aufwendig zu erreichen, damit sich unsere Unternehmen, insbesondere unsere Klein- und Mittelunternehmen, auf Wachstum, Beschäftigung und Innovation konzentrieren und uns dabei helfen können, den 'grünen' und den digitalen Wandel zu verwirklichen. Wir unternehmen einen wichtigen ersten Schritt in diese Richtung."
Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dem Prüfstand
Der Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ("Corporate Sustainability Reporting Directive", kurz: CSRD) und die EU-Taxonomie betreffend, soll Änderungen unterzogen werden. Geplant ist, dass 80 Prozent der Unternehmen aus dem CSRD-Anwendungsbereich genommen werden – Pflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen demnach nur größere Unternehmen betreffen. Für jene Unternehmen, die in den CSRD-Anwendungsbereich fallen, kommt eine Verschiebung der Berichtspflichten um 2 Jahre. Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie sollen nach Angaben der Europäischen Kommission in ihrem Aufwand reduziert werden. Für die Taxonomie-Berichterstattung wird eine finanzielle Wesentlichkeitsschwelle eingeführt, die Berichtsvorlagen um rund 70 Prozent verringern soll.
Was ist die EU-Taxonomie?
Damit die Klima- und Energieziele der EU erreicht werden, sollen Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten gelenkt werden. Die Taxonomie-Verordnung gibt einen Rahmen für ein EU-weites Klassifizierungssystem vor. Dieses System definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten unter welchen Voraussetzungen als nachhaltig eingestuft werden dürfen.
Änderungen bei Sorgfaltspflichten von Unternehmen soll Kosten verringern
Änderungen wird es auch bei der Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit geben. Formal ist hier die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen ("Corporate sustainability due diligence directive", kurz: CSDDD) betroffen. Die regelmäßigen Bewertungen der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit sollen – statt in jährlichem Rhythmus – künftig nur noch alle 5 Jahre stattfinden. Erforderlichenfalls soll es Ad-Hoc-Bewertungen geben. Der Zweck zielt auf eine Reduktion von Kosten für betroffene Unternehmen ab. Bei kleineren und mittleren Unternehmen soll die Menge an Informationen, die angefordert werden, verringert werden. Sorgfaltspflichten werden EU-weit harmonisiert, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Schäden, die aus einer etwaigen Nichteinhaltung dieser Pflichten entstehen, sollen nicht mehr zu zivilrechtlichen Haftungsbedingungen der EU führen – unter Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständige Entschädigung für Schäden. Unternehmen sollen vor Überkompensation im Rahmen der zivilrechtlichen Haftungsregelungen der EU-Mitgliedstaaten geschützt werden. Unternehmen bekommen mehr Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten – die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Nachhaltigkeitsbereich soll auf 26. Juli 2028 verschoben werden. Die Annahme der Leitlinien wird um ein Jahr auf voraussichtlich Juli 2026 vorgezogen.
CO2-Grenzausgleichssystem
Änderungen gibt es auch im Bereich des CO2-Grenzausgleichssystems ("Carbon Border Adjustment Mechanism", kurz: CBAM): So sind Kleinimporteure, KMU und Private in Zukunft von CBAM-Verpflichtungen ausgenommen. Jene Unternehmen, die weiterhin in den Anwendungsbereich fallen, sollen einfachere Vorschriften vorfinden. Missbrauchs- und Umgehungsmöglichkeiten beim CBAM sollen in Zukunft durch gezielte Vorschriften erschwert werden. CBAM wird Anfang 2026 auch auf weitere Sektoren des Emissionshandelssystems ausgeweitet, so die Europäische Kommission.
Investitionen steigern
Darüber hinaus kündigte die Europäische Kommission weitere Änderungen an, um den Zugang und die Nutzung von Investitionsprogrammen niederschwelliger zu gestalten. Betroffen sind unter anderem die EU-Initiative "InvestEU", der Europäische Fonds für strategische Investitionen (kurz: EFSI) und andere Finanzinstrumente.
Die nächsten Schritte
Sobald der Rat der EU und das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber eine Einigung über die Legislativvorschläge erzielen, treten nach einer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU die Neuerungen in Kraft.
Der Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der derzeitigen delegierten Rechtsakte auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung wird nach Rückmeldungen der Öffentlichkeit angenommen und am Ende des Prüfungszeitraums durch das Europäische Parlament und den Rat gelten.
Weitere Informationen
- Kommission vereinfacht Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Investitionen
- Fragen und Antworten zum Omnibusvorschlag der Europäischen Kommission zur Vereinfachung für Nachhaltigkeitsberichterstattungen
- Weniger Verwaltungsaufwand: Kommission will Regeln für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen vereinfachen
- Taxonomy Delegated Acts – amendments to make reporting simpler and more cost-effective for companies