Schengen-Vollmitgliedschaft für Bulgarien und Rumänien

Bulgarien und Rumänien vollständige Mitglieder des "Schengen-Raums" – See- und Luftfahrtbinnengrenzen bereits seit März 2024 für den freien Personenverkehr offen – Seit 1. Jänner 2025 auch keine Personenkontrollen an Landbinnengrenzen – Vorteile des 29 Mitgliedstaaten umfassenden "Schengen-Raums" für Bevölkerung und Unternehmen

Schild mit Europa-Logo an Grenzübergang
Foto: ©EU

Das Jahr 2025 bringt die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien einen entscheidenden Schritt voran: Seit 1. Jänner 2025 sind die beiden Staaten vollständige Mitglieder im "Schengen-Raum". Der Vollmitgliedschaft war ein Beschluss des Rats der Innen- und Justizministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2024 vorausangegangen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, bezeichnete den 1. Jänner 2025 als "Tag der Freude":

"Beide Mitgliedstaaten werden vollständige Mitglieder des weltweit größten Raums der Freizügigkeit. Dies ist für uns alle wichtig – für die europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie für unsere Unternehmen. Wir alle werden von den Vorteilen einer stärkeren und besser vernetzten Union profitieren."

Der Weg Bulgariens und Rumäniens zur Vollmitgliedschaft im "Schengen-Raum"

Bereits seit ihrem EU-Beitritt im Jahr 2007 hatten Bulgarien und Rumänien Teile des Schengen-Rechtsrahmens (den sogenannten "Schengen-Besitzstand") angewandt, einschließlich der Regelungen, die mit den Kontrollen an den Außengrenzen, der polizeilichen Zusammenarbeit und der Nutzung des "Schengener Informationssystems" in Zusammenhang stehen. Im Dezember 2023 hatte der Rat einen Beschluss zur Anwendung – ab dem 31. März 2024 – der übrigen Teile des "Schengen-Besitzstands" und zur Abschaffung der Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen angenommen.

Die Vollmitgliedschaft für Bulgarien und Rumänien bedeutet, dass seit 1. Jänner 2025 an den Landbinnengrenzen zu anderen Schengen-Mitgliedern grundsätzlich keine Personenkontrollen mehr stattfinden. Trotz des vollständigen Schengen-Beitritts mit 1. Jänner 2025 ist damit zu rechnen, dass in den ersten 6 Monaten nach der Öffnung temporäre, nicht-systematische Grenzkontrollen an der bulgarisch-rumänischen und an der rumänisch-ungarischen Grenze vorübergehend bestehen bleiben.

Vorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

Die Schengen-Vollmitgliedschaft von Bulgarien und Rumänien bringt erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich. Die Freiheit des Personenverkehrs und offene Grenzen sparen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Zeit und Geld, da langwierige und kostenintensive Grenzwartezeiten entfallen. Österreich zählt zu den größten Investoren in Bulgarien und Rumänien.

Hintergrund: Der "Schengen-Raum"

Benannt nach der luxemburgischen Gemeinde Schengen an der Grenze zu Deutschland und Frankreich, setzt der "Schengen-Raum" eines der zentralen Prinzipien des EU-Binnenmarkts um: die Freiheit des Personenverkehrs. Die Schaffung des "Schengener Abkommens" geht auf das Jahr 1985 zurück und entstand als internationales Abkommen, an dem sich Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg und die Niederlande beteiligten.

Aktuell sind 25 von 27 EU-Mitgliedstaaten sowie 4 Drittstaaten dem "Schengener Abkommen" beigetreten: Alle EU-Mitgliedstaaten außer Zypern (keine Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit Zypern) und Irland (kein Mitglied) sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Mit 29 Mitgliedstaaten, einer Fläche von über 4 Millionen Quadratkilometern und einer Bevölkerung von 420 Millionen Menschen ist er der größte Raum der Reisefreiheit weltweit. Jedes Jahr werden innerhalb des "Schengen-Raums" etwa 1,25 Milliarden Reisen durchgeführt. Täglich überqueren bis zu 3,5 Millionen Menschen eine Binnengrenze, um zu arbeiten, zu studieren oder Urlaub zu machen – alles ohne Personenkontrollen oder Grenzwartezeiten. Statt aufwändiger Kontrollen innerhalb des "Schengen-Raums" konzentrieren sich die Mitgliedstaaten auf den gemeinsamen Schutz und die Kontrolle der Außengrenzen.

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