Anhörungen zur Bestätigung der Europäischen Kommission

4. bis 12. November 2024: Anhörungen der designierten Mitglieder der Europäischen Kommission 2024 bis 2029 – Hearing von Magnus Brunner, designierter Kommissar für Inneres und Migration aus Österreich, am 5. November 2024 – Europäisches Parlament stimmt nach den Anhörungen über Kollegium der Kommissionsmitglieder ab

Gruppenfoto: Ursula von der Leyen (Bildmitte) mit den designierten Mitgliedern der Europäischen Kommission 2024 bis 2029
Foto: European Union, 2024/Dati Bendo

Nach der Nominierung von Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten durch die 27 EU-Mitgliedstaaten und der Präsentation durch die gewählte Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 17. September 2024, müssen sich die designierten Mitglieder der Europäischen Kommission Anhörungen ("Hearings") im Europäischen Parlament stellen.

Bereits vor diesen sogenannten Bestätigungsanhörungen hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Interessenerklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten geprüft, um sicherzustellen, dass kein finanzieller Interessenskonflikt vorliegt. Die Kandidatinnen und Kandidaten mussten außerdem schriftliche Fragen der parlamentarischen Ausschüsse beantworten. Ihre Antworten wurden zusammen mit ihren Lebensläufen und Interessenerklärungen vor der Bestätigungsanhörung auf der Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Live-Übertragung der Anhörungen im Europäischen Parlament

Die Anhörungen finden zwischen 4. und 12. November 2024 vor den fachlich zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments statt. So ist der Ausschuss "Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres" (LIBE) am 5. November 2024 (18:30 bis 21:30 Uhr) federführend bei der Bestätigungsanhörung von Magnus Brunner, designiertes Kommissionsmitglied für "Inneres und Migration", der von Österreich nominiert wurde; eingeladen ist zudem der Ausschuss "Entwicklung" (DEVE).

Das Europäische Parlament prüft bei den Anhörungen die allgemeine Befähigung, den Einsatz für Europa und die persönliche Unabhängigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten sowie ihre Kenntnisse über ihren künftigen Geschäftsbereich. Die designierten Kommissionsmitglieder geben eine einleitende Erklärung ab, bevor sie die mündlichen Fragen der Ausschussmitglieder beantworten. Am Ende der jeweils dreistündigen Anhörungen kann jede Kandidatin beziehungsweise jeder Kandidat eine kurze Abschlusserklärung abgeben. Die Anhörungen werden in Echtzeit im Internet übertragen.

Hinweis

Die Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder live mitverfolgen!

Live-Übertragungen der Anhörungen

Was passiert nach den Anhörungen?

Die Ausschussvorsitzenden sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen im Europäischen Parlament kommen zusammen, bewerten die designierten Kommissionsmitglieder und verfassen ein entsprechendes Bewertungsschreiben. Vor Abschluss des Bewertungsprozesses können die designierten Kommissionsmitglieder aufgefordert werden, weitere schriftliche Fragen zu beantworten oder zu einer weiteren Bestätigungsanhörung zu erscheinen.

Erhält eine Kandidatin beziehungsweise ein Kandidat keine positive Bewertung, kann der entsprechende EU-Mitgliedstaat die Nominierung zurückziehen. Im Einvernehmen mit der Kommissionspräsidentin bestimmt dieser EU-Mitgliedstaat im Anschluss eine neue Kandidatin beziehungsweise einen neuen Kandidaten als mögliches Kommissionsmitglied. Auch dieses neu designierte Kommissionsmitglied muss das vollständige Nominierungsverfahren durchlaufen und an einer Bestätigungsanhörung im Europäischen Parlament teilnehmen.

Am Ende des Verfahrens prüft die Konferenz der Ausschussvorsitzenden im Europäischen Parlament die Schreiben der Ausschüsse und legt sie der "Konferenz der Präsidenten" des Europäischen Parlaments vor. Diese besteht aus Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und den Fraktionsvorsitzenden. Die "Konferenz der Präsidenten" kann entweder weitere Informationen einholen oder die Bestätigungsanhörung für beendet erklären.

Abstimmung über die Zusammensetzung der Europäischen Kommission

Sind die Bestätigungsanhörungen abgeschlossen, stellt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das gesamte Kollegium und das Programm der Europäischen Kommission im Plenum des Europäischen Parlaments vor. Danach stimmt das Europäische Parlament über das Kollegium der Kommissionsmitglieder als Ganzes ab.

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