Ladekabel werden einheitlich

EU-Richtlinie führt zum Ende unterschiedlicher Ladeanschlüsse für neue mobile Elektrogeräte – Ab 28. Dezember 2024 ist es in Österreich so weit: USB-C-Anschluss als Standard für Mobiltelefone, Digitalkameras oder Videospielkonsolen

Ladekabel
  Foto: European Union 2020 - Source : EP

Dass Ladekabel bald nicht mehr je nach Hersteller unterschiedliche Ausführungen aufweisen, sondern über einheitliche Anschlüsse verfügen, hat mit der EU zu tun. Am 15. Mai 2024 novellierte der Nationalrat das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz und überführte somit eine EU-Richtlinie in nationales österreichisches Recht, um dem "Kabelsalat" ein Ende zu setzen. Demnach werden ab 28. Dezember 2024 in Österreich elektronische Geräte (etwa Mobiltelefone, Digitalkameras, Tablets oder Videospielkonsolen) einheitliche Ladeanschlüsse aufweisen müssen, sofern sie groß genug für USB-C-Anschlüsse sind. Für Laptops gilt diese Vorgabe ab 28. April 2026. Künftig soll der Erwerb elektronischer Geräte auch ohne Ladekabel möglich sein. Dadurch sollen Elektronikabfälle und CO2-Emissionen reduziert sowie Ressourcen geschont werden. 

Einigung auf EU-Ebene ging österreichischer Regelung voran

Am 7. Juni 2022 hatten sich das Europäische Parlament und der Rat der EU darauf geeinigt, dass alle Handys, Tablets und Kameras, die in der EU verkauft werden, künftig einen einheitlichen Ladeanschluss aufweisen müssen. Konkret einigten sich die beiden Institutionen auf die USB-C-Ladebuchse, die zum Standard für Smartphones und weitere Elektrogeräte werden sollen. Die Vorschriften der EU-Richtlinie wurden vom Plenum des Europäischen Parlaments im Oktober 2022 mit 602 zu 13 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Der Rat der EU erteilte der Richtlinie für einheitliche Ladegeräte schließlich am 24. Oktober 2022 seine endgültige Zustimmung.

"Das gemeinsame Ladegerät wird in Europa endlich Wirklichkeit. Wir haben mehr als 10 Jahre auf diese Vorschriften gewartet und können die derzeitige Fülle von Ladegeräten endlich der Vergangenheit angehören lassen. Dieses zukunftssichere Gesetz ermöglicht die Entwicklung innovativer Ladelösungen in der Zukunft, und davon werden alle profitieren –von frustrierten Verbraucherinnen und Verbrauchern bis hin zu unserer empfindlichen Umwelt. Es sind schwierige Zeiten für die Politik, aber wir haben gezeigt, dass der EU die Ideen nicht ausgegangen sind, um das Leben von Millionen von Menschen in Europa zu verbessern und für andere Teile der Welt mit gutem Beispiel voranzugehen", erklärte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Alex Agius Saliba (Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament) dazu.

Gemäß der EU-Richtlinie haben alle Hersteller ihre neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbaren Videospielkonsolen, Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbaren Navigationssysteme, Ohrhörer und Laptops mit einer Leistungsabgabe von bis zu 100 Watt, die mit einem Kabel aufgeladen werden können, mit einem USB-C-Anschluss auszustatten. Neben der Vermeidung von E-Schrott hat die Maßnahme einen weiteren Vorteil: Alle Geräte, die sich schnell laden lassen, werden die gleiche Ladegeschwindigkeit haben, sodass Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät gleich schnell aufgeladen werden können.

Hintergrund: Vermeidung von Elektroschrott

Diese Herstellerpflichten sollen unter anderem dafür sorgen, dass Ladegeräte häufiger wiederverwendet werden können. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher jährlich bis zu 250 Millionen Euro sparen, indem unnötige Ladegeräte nicht erst gekauft werden müssen. Entsorgte und ungenutzte Ladegeräte lassen in der EU pro Jahr rund 11.000 Tonnen Elektroschrott entstehen (Quelle: Europäische Kommission, Stand: 2020).

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