Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU: Parlament und Rat erzielen Einigung 

Rahmen für die Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne und Verbesserung des Mindestlohnschutzes in der EU – Richtlinie soll innerhalb von 2 Jahren nationales Recht werden – Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Die EU hat ihr Versprechen eingelöst"

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Foto: Andy Wenzel/BKA

Das Europäische Parlament und der Rat erzielten am 7. Juni 2022 eine politische Einigung über die im Oktober 2020 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie über angemessene Mindestlöhne. Mit der Richtlinie soll ein Rahmen für die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne geschaffen und gleichzeitig Tarifverhandlungen bei der Lohnfestsetzung gefördert sowie der wirksame Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Mindestlohnschutz in der EU verbessert werden.

Ursula von der Leyen: "Autonomie der Sozialpartner bleibt voll und ganz gewahrt"

Bereits zu Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2019 hatte sich die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, für ein Rechtsinstrument eingesetzt, mit dem sichergestellt werden sollte, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU einen gerechten Mindestlohn erhalten. Zu der nun getroffenen Einigung über die Richtlinie erklärte sie: "Die EU hat ihr Versprechen eingelöst. Die neuen Vorschriften über Mindestlöhne werden die Würde der Arbeit schützen und dafür sorgen, dass Arbeit sich lohnt. Die nationalen Traditionen und die Autonomie der Sozialpartner bleiben dabei voll und ganz gewahrt."

Für den Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis, zuständig für das Ressort "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen", ist der Rahmen für Mindestlöhne ein "entscheidender Fortschritt für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesamten Union bei gleichzeitiger Wahrung der nationalen Zuständigkeiten und der Autonomie der Sozialpartner." Angesichts der Folgen des Krieges in der Ukraine müssen man die Geringverdienenden schützen. Dombrovskis betonte weiter: "Mindestlöhne sollten einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten und gleichzeitig die Innovation und Produktivität fördern."

Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne im Detail

Die Richtlinie gibt einen Rahmen für die Festlegung und Aktualisierung gesetzlicher Mindestlöhne vor. EU-Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen sollen einen soliden Governance-Rahmen für die Festlegung und Aktualisierung von Mindestlöhnen schaffen.

Dieser Rahmen umfasst

  • klare Kriterien für die Festlegung von Mindestlöhnen (wie Kaufkraft und Lebenshaltungskosten, Lohnniveau, Lohnverteilung, Wachstumsrate der Löhne sowie nationale Produktivität)
  • die Verwendung von Richtwerten für die Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne, wobei in der Richtlinie auf etwaige, zu verwendende Werte hingewiesen wird
  • regelmäßige und rechtzeitige Aktualisierungen der Mindestlöhne
  • die Einrichtung von Beratungsgremien, an denen sich die Sozialpartner beteiligen
  • die Beschränkung der Anwendung von Variationen und Abzügen von gesetzlichen Mindestlöhnen, damit sichergestellt ist, dass sie stets durch ein legitimes Ziel objektiv gerechtfertigt sind und
  • eine wirksame Beteiligung der Sozialpartner an der Festlegung und Aktualisierung des gesetzlichen Mindestlohns

Förderung von Tarifverhandlungen, bessere Überwachung des Mindestlohnschutzes

Mit der Richtlinie sollen Tarifverhandlungen in allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden, da Länder mit hoher Tarifbindung tendenziell einen niedrigeren Anteil an Geringverdienenden, eine geringere Lohnungleichheit und höhere Löhne aufweisen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung weniger als 80 Prozent beträgt, in der Richtlinie aufgefordert, einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen zu erstellen.

Die Richtlinie gibt eine bessere Überwachung und Durchsetzung des Mindestlohnschutzes vor. So sollen die EU-Mitgliedstaaten Daten über die Abdeckung und Angemessenheit des Mindestlohns erheben und sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu Streitbeilegungsverfahren und Anspruch auf Rechtsbehelfe haben. Die Einhaltung und wirksame Durchsetzung der Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung, damit der Mindestlohnschutz den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tatsächlich zugutekommt und ein wettbewerbsorientiertes Umfeld auf der Grundlage von Innovation, Produktivität und der Einhaltung sozialer Standards gefördert wird.

Die nächsten Schritte

Nach der politischen Einigung durch Parlament und Rat sowie der förmlichen Billigung der Richtlinie tritt sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und muss anschließend innerhalb von 2 Jahren von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Hintergrund: Angemessene Mindestlöhne in der EU

Für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und den Aufbau fairer und widerstandsfähiger Volkswirtschaften und Gesellschaften sind angemessene Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU ein wichtiges Element. Mindestlöhne in angemessener Höhe gewährleisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen angemessenen Lebensstandard, stützen die Binnennachfrage, stärken die Anreize für Erwerbstätigkeit und verringern die Armut trotz Erwerbstätigkeit sowie die Lohnungleichheit. Der Anteil der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit von Armut betroffen sind, ist laut Europäischer Kommission in der EU zwischen 2007 und 2018 von 8,3 Prozent auf 9,4 Prozent der Erwerbstätigen angestiegen.

Das Recht auf angemessene Mindestlöhne ist in Grundsatz 6 der europäischen Säule sozialer Rechte verankert, die im November 2017 vom Europäischen Parlament, dem Rat im Namen aller Mitgliedstaaten und der Kommission in Göteborg, Schweden, gemeinsam proklamiert worden ist. Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne ist eine der wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte zur weiteren Umsetzung der Grundsätze der Säule.

Nach einer zweistufigen Konsultation der Sozialpartner gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Kommission am 28. Oktober 2020 eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne vorgeschlagen.

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