Kommission präsentiert Vorschläge zur Anwerbung qualifizierter Fachkräfte aus Drittländern

Vorschläge sollen den langfristigen Aufenthaltsstatus regeln sowie Verfahren zu Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen vereinfachen – Maßnahmen beinhalten zudem Regelungen zur verbesserten Integration von aus der Ukraine vertriebenen Menschen auf dem Arbeitsmarkt

JRC - European Laboratory for Structural Assessment (ELSA)
Foto: European Commission, 2019

Im Rahmen ihres umfassenden, im Migrations- und Asylpaket enthaltenen Migrationskonzepts hat die Europäische Kommission am 27. April 2022 Vorschläge zur einer ambitionierten und nachhaltigen legalen Migration präsentiert. Die Vorschläge sollen unter anderem die EU-Wirtschaft unterstützen, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten intensivieren und das Migrationsmanagement langfristig verbessern. Des Weiteren enthält das Vorschlagspaket spezifische Maßnahmen zur erleichterten Integration in den Arbeitsmarkt von Menschen, die vor dem russischen Invasionskrieg gegen die Ukraine fliehen mussten.

Kommissionsvizepräsident Schinas: "Legale Migration wirkt sich in allen Phasen positiv aus"

Der für die Förderung der europäischen Lebensweise zuständige Kommissionsvizepräsident, Margaritis Schinas, erklärte dazu: "Auch wenn unsere Mitgliedstaaten gerade mit der Aufnahme von mehreren Millionen Menschen aus der Ukraine befasst sind, bleibt es notwendig, die Grundlagen für ein nachhaltiges und gemeinsames Konzept für die Arbeitsmigration zu legen, um den Qualifikationsbedarf der EU langfristig zu decken. Mit den Initiativen erkennen wir an, dass sich die legale Migration in allen Phasen positiv auswirkt." So gebe die Initiative denjenigen, die einwandern wollen, die Möglichkeit, ihre Situation zu verbessern, und stelle gleichzeitig mehr qualifizierte Arbeitskräfte für die Aufnahmeländer bereit, die wiederum die Wirtschaft für alle ankurbeln würden, so Schinas weiter.

Die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, ergänzte: "Jährlich kommen 2 bis 3 Millionen Drittstaatsangehörige auf legalem Weg in die EU, im Gegensatz zu 125.000 bis 200.000 irregulären Einreisen. Legale Migration ist unerlässlich, damit sich unsere Wirtschaft erholt, der digitale und ökologische Wandel bewältigt wird und sichere Wege nach Europa geschaffen werden, bei gleichzeitiger Verringerung irregulärer Migration." Mit dem Vorschlagspaket würden das Antragsverfahren für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse in der EU vereinfacht und gleichzeitig die Rechte von Aufhältigen und ihren Familienangehörigen gestärkt. "Ich bin zuversichtlich, dass wir damit einen soliden Weg gefunden haben, Europa für Menschen attraktiv zu machen, die ihre Qualifikationen in das Europa von heute und morgen nutzbringend einbringen können", betonte Johansson.

Ziel: Arbeitsmigration in die EU vereinfachen

Die Vorschläge der Kommission enthalten eine Reihe von rechtlichen Instrumenten, mit deren Hilfe die EU-Mitgliedstaaten Einwanderungsverfahren vereinfachen und Migrationsrechte verbessern können. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission unter anderem eine Überarbeitung der Richtlinien über die kombinierte Erlaubnis und den langfristigen Aufenthalt vorgeschlagen. Die Überarbeitung soll dazu beitragen, dass…

  • durch eine Straffung des Verfahrens zur Erteilung einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis das Verfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beschleunigt und vereinfacht wird. Auf diesem Weg könnten sowohl Anträge in Drittstaaten als auch innerhalb der EU gestellt werden. Zudem würden die Vorschriften zur Gewährleistung von Gleichbehandlung und Schutz vor Ausbeutung verschärft.
  • der Erwerb der Rechtsstellung eines beziehungsweise einer langfristig Aufenthaltsberechtigten erleichtert wird, indem die Zulassungsbedingungen vereinfacht werden. So soll es beispielsweise ermöglicht werden, Aufenthaltszeiten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten zu kumulieren. Außerdem sollen die Rechte langfristig Aufenthaltsberechtigter und ihrer Familienangehörigen gestärkt werden – beispielsweise durch eine Erleichterung der Familienzusammenführung oder der Mobilität innerhalb der EU.

Neue EU-weite Plattform verbindet Fachkräfte aus Drittstaaten mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern

Des Weiteren schlägt die Kommission vor, die operative Zusammenarbeit auf EU-Ebene zwischen den Mitgliedstaaten und mit Partnerländern zu intensivieren. So sei nach Angaben der Kommission die Arbeit an einer Reihe wichtiger Initiativen zur Abstimmung des Arbeitsmarkt- und Qualifikationsbedarfs der Mitgliedstaaten und der Partnerländer bereits weit fortgeschritten. Mit den Vorschlägen soll nun im Rahmen der Fachkräftepartnerschaft, welche im Juni 2021 gestartet ist, eine Reihe von Schritten zur Umsetzung dieser Partnerschaft unternommen werden, um bis Ende 2022 eine Einigung über die ersten "Talentpartnerschaften" zu erzielen. Zusätzlich beinhaltet das Vorschlagspaket der Kommission die Einrichtung der ersten EU-weiten Plattform für einen EU-Fachkräftepool, um die EU für nach beruflichen Chancen strebende Drittstaatsangehörigen attraktiver zu machen und um Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dabei zu helfen, die benötigten Fachkräfte beziehungsweise Talente zu finden.

Pilotinitiative eines "EU-Talentpools" zur beruflichen Integration von vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern

Um eine erfolgreiche Integration der Menschen, die vor der russischen Invasion in der Ukraine geflohen sind, in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, möchte die Kommission noch im Sommer 2022 eine Pilotinitiative zum EU-Talentpool starten. Die EU-weite Plattform soll dazu beitragen, die Fähigkeiten und Qualifikationen von Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Antragstellenden zu erfassen und mit potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vor Ort oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Einklang zu bringen.

Pflege, Jugend, Innovation: Fokus liegt auf zukunftsorientierten Jobs

Die Kommission gibt an, weitere Möglichkeiten für eine mittel- bis längerfristige legale Einwanderung in die EU prüfen zu wollen. Dabei stehen zukunftsorientierte Maßnahmen in 3 Aktionsbereichen im Mittelpunkt:

  1. Pflege: Anwerbung von Fachkräften in Branchen wie der Pflege, in denen Arbeitskräftemangel und Arbeitskräftebedarf bestehen.
  2. Jugend: Schaffung von Chancen für junge Menschen, neue Länder zu erkunden und von Arbeit und Reisen zu profitieren.
  3. Innovation: Förderung des innovativen Unternehmertums in der EU und Investitionen in die europäische Technologiesouveränität.

Hintergrund

Auf Grundlage einer Evaluierung des Rechtsrahmens über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in den EU-Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2019 und einer breit angelegten öffentlichen Konsultation sowie 2 Entschließungen des Europäischen Parlaments im Jahr 2021 wurde die Kommission aufgefordert, eine Reihe von Vorschlägen zur Erleichterung der legalen Einwanderung in die EU vorzulegen, dem sie nun nachgekommen ist. Dabei sollen Bürokratie abgebaut, die Harmonisierung sowie die Grundrechte und Gleichbehandlung erhöht und die Ausbeutung von Arbeitskräften verhindert werden. Die EU-Mitgliedstaaten entscheiden alleine, wie viele legale Migrantinnen beziehungsweise Migranten sie aufnehmen möchten – die EU kann sie jedoch mit praktischen und operativen Instrumenten dabei unterstützen.

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