Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU
Vorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz – Vorschriften sollen die redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen stärken und diese vor ungerechtfertigten, unverhältnismäßigen und diskriminierenden staatlichen Eingriffen schützen
Am 16. September 2022 hat die Europäische Kommission Vorschriften zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU präsentiert. Der Vorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz sieht unter anderem Schutzvorkehrungen gegen politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen und gegen Überwachung vor. Der Schwerpunkt soll auf der Unabhängigkeit und stabilen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie auf der Transparenz von Medieneigentum und der Zuweisung staatlicher Werbeausgaben liegen.
Ferner werden Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit von Redakteurinnen und Redakteuren und zur Offenlegung von Interessenkonflikten vorgeschlagen. Zudem soll mit dem Gesetz das Thema Medienkonzentrationen aufgegriffen und ein neues unabhängiges "Europäisches Gremium für Mediendienste" geschaffen werden. Darüber hinaus hat die Kommission eine ergänzende Empfehlung zur Förderung interner Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit angenommen.
Vizepräsidentin Jourová: "Erstmals Vorschlag für gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU"
"Wir haben in den letzten Jahren gesehen, wie auf unterschiedliche Weise Druck auf die Medien ausgeübt wird. Es ist höchste Zeit zu handeln. Wir müssen klare Grundsätze festlegen: Journalistinnen und Journalisten dürfen nicht wegen ihres Berufs ausspioniert werden. Öffentlich-rechtliche Medien dürfen nicht zu Sprachrohren der Propaganda gemacht werden. Daher schlagen wir erstmals gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU vor", erklärte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová.
Eckpunkte des vorgeschlagenen europäischen Medienfreiheitsgesetzes
Mit dem europäischen Medienfreiheitsgesetz soll sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne ungebührlichem Druck ausgesetzt zu sein. Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums Rechnung getragen.
- Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit: Kein Eingriff in redaktionelle Entscheidungen der Medien, Verbesserung des Schutzes journalistischer Quellen, Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Seiten der Mediendiensteanbieter (Offenlegung entsprechender Informationen, Maßnahmen zur Gewährleistung individueller redaktioneller Entscheidungen)
- Kein Einsatz von Überwachungs-Software gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten sowie deren Familien;
- Unabhängige und angemessen sowie stabil finanzierte öffentlich-rechtliche Medien, Ernennung der Managements in transparenter, offener und diskriminierungsfreier Weise;
- Transparente und faire Systeme für die Publikumsmessung (mit Auswirkungen auf Werbeeinnahmen, insbesondere im Internet) und transparente Zuweisung staatlicher Werbung;
- Besserer Schutz der Medien vor ungerechtfertigter Entfernung von Medieninhalten im Internet;
- Prüfung des Medienpluralismus: Bewertung von Marktkonzentrationen und Anforderungen an nationale Maßnahmen, die sich auf die Medien auswirken;
- Neues Nutzerinnen- und Nutzerrecht zur individuellen Anpassung des Medienangebots: Einführung eines Rechts auf Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten, so dass Nutzerinnen und Nutzer die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Vorstellungen anpassen können.
Der Vorschlag wird von einer Empfehlung begleitet, in der eine Reihe freiwilliger Best Practice-Beispiele aus der Branche dargelegt wird, welche auf die Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit und größerer Transparenz der Eigentumsverhältnisse ausgerichtet sind.
Die Kommission schlägt zudem die Einrichtung eines neuen unabhängigen "Europäischen Gremiums für Mediendienste" vor, das sich aus den Medienregulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Dieses Gremium soll mit folgenden Aufgaben befasst sein:
- Förderung der wirksamen und einheitlichen Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die Medien, insbesondere durch die Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien zu Medienregulierungsfragen;
- Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu nationalen Maßnahmen und Entscheidungen, die sich auf die Medienmärkte und Medienmarktkonzentrationen auswirken;
- Koordination nationaler Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Medien aus Drittländern, die ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen, damit diese in der EU geltende Vorschriften nicht umgehen;
- Organisation eines strukturierten Dialogs zwischen sehr großen Online-Plattformen und dem Mediensektor, um den Zugang zu verschiedenen Medienangeboten zu fördern und um zu überwachen, ob die Plattformen Selbstregulierungsinitiativen wie den EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation einhalten.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlaments und die EU-Mitgliedstaaten werden den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Nach der Verabschiedung soll das Gesetz unmittelbar in der gesamten Europäischen Union gelten.
Die Kommission wird – insbesondere im Rahmen des Europäischen Nachrichtenmedienforums – Diskussionen über freiwillige Maßnahmen von Medienunternehmen im Zusammenhang mit der begleitenden Empfehlung anregen.
Hintergrund: Bedeutung unabhängiger Medien
Unabhängige Medien erfüllen eine öffentliche Kontrollfunktion und sind eine tragende Säule der Demokratie und der freien Marktwirtschaft. Weltweit ist die EU nach wie vor eine Hochburg der freien Medien und setzt globale Standards. Gleichzeitig gibt es in der gesamten EU auch besorgniserregende Tendenzen. Die Kommission hat all diese Entwicklungen im Rahmen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und anderer Instrumente wie des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus aufmerksam verfolgt sowie Initiativen wie die Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten und zu Maßnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sogenannte SLAPP-Klagen) ergriffen.
Das europäische Medienfreiheitsgesetz war von Präsidentin Ursula von der Leyen in ihrer "Rede zur Lage der Union" 2021 angekündigt worden. Von der Leyen hatte 2021 betont: "Medienhäuser sind nicht einfach x-beliebige Wirtschaftsunternehmen. Ihre Unabhängigkeit ist essenziell. Deshalb braucht Europa ein Gesetz, das diese Unabhängigkeit sichert." Das europäische Medienfreiheitsgesetz baut auf den Rechtsstaatlichkeitsberichten der Kommission und auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf. Der Vorschlag ergänzt die kürzlich angenommene Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Handlungskompetenz von Journalistinnen und Journalisten und die Richtlinie zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch.
Weitere Informationen
- Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Kommission schlägt Vorschriften zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU vor, Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- Fragen und Antworten: Europäisches Medienfreiheitsgesetz, Website der Europäischen Kommission
- Factsheet: Europäisches Gesetz zur Medienfreiheit, Website der Europäischen Kommission
- Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit – Vorschlag für eine Verordnung und Empfehlung, Website der Europäischen Kommission
- European Media Freedom Act Impact Assessment
- Video von Vizepräsidentin Jourová zum Medienfreiheitsgesetz, Website der Europäischen Kommission