Digitales Covid-Zertifikat der EU: Kommission legt verbindlichen Anerkennungszeitraum von 9 Monaten für Impfzertifikate fest
Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist zu einem globalen Standard geworden: 60 Länder und Gebiete auf 5 Kontinenten sind dem System beigetreten
Am 21. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission Vorschriften für das digitale Covid-Zertifikat der EU angenommen, die für Reisen innerhalb der EU einen verbindlichen Anerkennungszeitraum von 9 Monaten beziehungsweise 270 Tagen ab Vollimmunisierung festlegen. Dies wird die vom Europäischen Rat geforderte Koordinierung der Reisemaßnahmen durch die Mitgliedstaaten gewährleisten und entspricht andererseits der Empfehlung des Europäischen Zentrums für Prävention und der Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Eine fortgesetzte Koordinierung ist für das Funktionieren des Binnenmarkts wesentlich und soll Klarheit für Europas Bürgerinnen und Bürger schaffen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen wollen. Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass die jeweiligen Beschränkungen auf den besten jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf objektiven Kriterien beruhen.
Digitales Covid-Zertifikat der EU großer Erfolg: 807 Millionen ausgestellte Zertifikate
Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist eine Erfolgsgeschichte. Das Zertifikat erleichtert(e) den Bürgerinnen und Bürgern während der Pandemie weiterhin sicheres Reisen innerhalb der Europäischen Union. Bislang wurden in der Europäischen Union 807 Millionen Zertifikate ausgestellt. Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist zu einem globalen Standard geworden, 60 Länder und Gebiete auf 5 Kontinenten sind dem System bereits beigetreten.
Neue Vorschriften für Reisen zur Harmonisierung der unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten
Nach den Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sollen Auffrischungsimpfungen spätestens 6 Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen. Die 3 zusätzlichen Monate der Gültigkeitsdauer des Zertifikats sollen sicherstellen, dass nationale Impfkampagnen angepasst werden können und dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen erhalten.
Die neuen Vorschriften über den Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten gelten für Reisezwecke. Wenn die Mitgliedstaaten verschiedene Vorschriften für die Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene einführen, sollten sie diese an die neuen Regeln angleichen, um Reisenden Sicherheit zu bieten.
"Eine harmonisierte Gültigkeitsdauer des digitalen Covid-Zertifikats der EU ist eine Voraussetzung für eine sichere Freizügigkeit und eine Koordinierung auf EU-Ebene. Dieses wertvolle Instrument für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kann seine Stärke nur dann entfalten, wenn es in der gesamten EU kohärent eingesetzt wird. Jetzt muss sichergestellt werden, dass die Kampagnen für die Auffrischungsimpfungen so schnell wie möglich vorankommen, dass so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich durch eine zusätzliche Dosis geschützt werden und dass unsere Zertifikate weiterhin ein Schlüsselinstrument für Reisen und den Schutz der öffentlichen Gesundheit bleiben", erklärte Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst
Darüber hinaus hat die Kommission auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Dies sei notwendig, um Zertifikate, die den Abschluss der ersten Impfserie belegen, von jenen zu unterscheiden, die eine Auffrischung darstellen. Die Kennzeichnung von Auffrischungsdosen soll folgende Informationen enthalten:
- 3/3 für eine Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit 2 Einzeldosen;
- 2/1 für eine Auffrischungsdosis nach einer Einzeldosis oder der Verabreichung einer Dosis eines aus 2 Einzeldosen bestehenden Impfstoffs an eine genesene Person.
Hintergrund: Verordnung über das digitale Covid-Zertifikat der EU
Um die sichere Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit während der Covid-19-Pandemie zu erleichtern, erließen das Europäische Parlament und der Rat am 14. Juni 2021 die Verordnung über das digitale Covid-Zertifikat der EU. Als die Verordnung erlassen worden war, lagen noch keine verlässlichen Daten über die Schutzdauer vor, die sich aus dem Abschluss der ersten Impfserie eines Covid-19-Impfstoffes ergibt. Bislang war es Sache der Mitgliedstaaten zu bestimmen, wie lange Impfzertifikate von Reisenden aus dem Ausland anzuerkennen wären.
Der delegierte Akt folgt dem gleichen Ansatz wie der neue Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise zur Ermöglichung einer sicheren Freizügigkeit während der Covid-19-Pandemie vom 25. November 2021.
Für Zertifikate, die nach Verabreichung von Auffrischungsimpfungen ausgestellt werden, soll bisher kein einheitlicher Anerkennungszeitraum gelten, da noch nicht bekannt ist, wie lange der Schutz durch die Auffrischungsimpfung anhält. Der Anerkennungszeitraum wird nicht in das Zertifikat selbst aufgenommen. Stattdessen werden die mobilen Anwendungen zur Überprüfung der digitalen Covid-Zertifikate der EU angepasst. Wenn das Impfdatum länger als 270 Tage zurückliegt, wird in der mobilen Anwendung für die Überprüfung das Zertifikat als abgelaufen angegeben.
Damit genügend Zeit zur Umsetzung aller Maßnahmen bleibt, sollten diese neuen Vorschriften ab 1. Februar 2022 gelten.
Weitere Informationen
- Digitales COVID-Zertifikat der EU: Kommission legt verbindlichen Anerkennungszeitraum von 9 Monaten für Impfzertifikate fest, Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- Digitales Covid-Zertifikat der EU hat weltweit Standard gesetzt: Bereits 591 Millionen ausgestellte Nachweise für Impfungen, Tests und Genesungen
- Bewertung der aktuellen SARS-CoV-2-Epidemiologiesituation in der EU/EWR, Projektionen für die Weihnachtszeit zum Jahresende und Strategien für die Reaktion, 17. Aktualisierung, Website des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Englisch)
- Verordnung über das digitale Covid-Zertifikat der EU, Dokument 32021R0953, EUR-Lex
- Delegierte Verordnung der Kommission über die Gültigkeit von Impfzertifikaten, die im Rahmen des digitalen Covid-Zertifikats der EU ausgestellt wurden (Englisch)
- Beschluss der Kommission zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1073 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Vorschriften für die Umsetzung des Vertrauensrahmens für das digitale COVID-Zertifikat der EU (Englisch)
- Factsheet: Corona-Pandemie Sicher reisen in der EU – neuer Koordinierungsvorschlag der Kommission
- Coronavirus: Kommission schlägt intensivere Koordinierung für einen sicheren Personenverkehr innerhalb der EU vor, Pressemitteilung der Europäischen Kommission