Veröffentlichungen gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG Bereich Öffentlicher Dienst

Das Bundeskanzleramt (vormals Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport) veröffentlicht an dieser Stelle die in Art. 20 Abs. 5 B-VG vorgesehenen Daten seit 1. Jänner 2023 aus dem Themenbereich Öffentlicher Dienst.