Förderung im Rahmen der Europakommunikation
Allgemeines
Die Gewährung einer Förderung erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014" (BGBl. II Nummer 208/2014 idgF) nach Maßgabe der verfügbaren Förderungsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.
Grundsätzlich können nur Projekte/Vorhaben gefördert werden, die den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts betreffen, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Formulare und Dokumente
Förderungsansuchen können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit einem der folgenden aktuellen Formulare gestellt werden. Diese sind elektronisch vollständig auszufüllen, rechtsgültig zu signieren und mit allen erforderlichen Beilagen an den Förderungsgeber zu übermitteln.
Mit Ihrer rechtsgültigen Unterfertigung willigen Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der "Datenschutzrechtlichen Information gemäß Artikel 13 DSGVO" im Antragsformular.
Online-Antragsformulare
Hier können Sie Ihren Antrag online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen:
- Online-Förderungsansuchen betreffend Reisen von Schülerinnen und Schülern zu EU-Institutionen
Beachten Sie bitte, dass Schülerinnen- und Schülergruppen ab der 9. Schulstufe (Polytechnische Schulen, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen) bis maximal 250 Euro pro Schülerin/Schüler förderbar sind. - Online-Förderungsansuchen betreffend Projektförderung im Rahmen der Europakommunikation
Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.
Kontakt
Bundeskanzleramt
Abteilung IV/10 – Europakommunikation und Strategie
Ballhausplatz 2, 1010 Wien, Österreich
E-Mail: iv10@bka.gv.at
Telefon: +43 1 531 15-202 684
Dokumente
Beachten Sie bitte, dass auch die folgenden Dokumente
- Allgemeinen Förderungsbedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 141 KB) und
- Leitfaden für Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 125 KB)
Bestandteile von Förderungsverträgen sind. Bei Förderungen von Schülerreisen gelten darüber hinaus die
- Rahmenbedingungen zur Förderung von Reisen von Schulklassen und Schülerinnen- und Schülergruppen zu Organen und Einrichtungen der Europäischen Union (1. April 2024) (PDF, 76 KB)
- Bestätigung der Einvernehmensherstellung (Word, 19 KB)
Hinweise zur Abrechnung
Details zur Abrechnung sind dem "Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt" zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur jene Kosten von einer Förderung umfasst sind, die nach Eingang des Förderungsansuchens entstanden sind.
Bitte übermitteln Sie fristgerecht bis zum festgelegten Abrechnungstermin die Unterlagen (im Original) unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at.
Ergänzend stellen wir Ihnen Muster für die verpflichtend den Abrechnungsunterlagen beizulegende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie bei Schülerreisen für die zusätzlich verpflichtend beizulegende Bestätigung der Weiterleitung der BKA-Förderung an die Reiseteilnehmenden zur Verfügung: