Förderungen Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe
Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe
Antisemitismus bekämpfen – jüdisches Leben schützen
Der Kampf gegen Antisemitismus ist ein zentrales Anliegen der österreichischen Bundesregierung. Vor dem Hintergrund des dunkelsten Kapitels in der österreichischen Geschichte, den unentschuldbaren Gräueltaten und den menschenverachtenden Verbrechen des NS-Terrorregimes, hat Österreich eine besondere historische Verantwortung. Antisemitismus hat heute viele Gesichter und ist gerade in den letzten Jahren in Österreich, in Europa und weltweit angestiegen. Um Antisemitismus in all seinen Formen zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu schützen und zu fördern, braucht es eine multidimensionale, gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn Antisemitismus ist ein vielschichtiges Problem.
Im Dezember 2018 konnte unter österreichischem EU-Ratsvorsitz eine EU-Ratserklärung mit einer einheitlichen Definition von Antisemitismus und einem klaren Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zu einer ganzheitlichen Strategie verabschiedet werden. Österreich setzte sich bei der konkreten Umsetzung einer Strategie gegen Antisemitismus an die Spitze der EU-Mitgliedstaaten und stellte im Jänner 2021 eine Nationale Strategie gegen Antisemitismus vor.
Nationale Strategie gegen Antisemitismus
Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus (NAS) der Bundesregierung soll Antisemitismus in all seinen Formen bekämpfen, sowie jüdisches Leben in Österreich schützen und fördern. Die NAS stellt einen umfassenden Impuls und Wegweiser für konkrete Ziele und Maßnahmen, für die Stärkung bestehender Aktivitäten und für die Förderung von Best-Practice-Beispielen dar. Sie umfasst 38 definierte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus. Zur Erreichung der hierfür gesetzten Ziele und Maßnahmen baut die NAS auf folgende sechs strategische Säulen auf, die auch im Rahmen von gezielten Förderungen von Projekten erreicht werden sollen:
- Bildung, Ausbildung und Forschung
- Sicherheit und Schutz jüdischer Gemeinschaften und Einrichtungen
- effektive Strafverfolgung
- Rahmenbedingungen im Integrationsbereich
- Dokumentation und europaweiter Datenvergleich
- Gesamtgesellschaftliche Ansatz
Publikationen und Rechtsgrundlage
- Nationale Strategie gegen Antisemitismus (PDF, 2 MB)
- National strategy against antisemitism (PDF, 2 MB)
- Umsetzungsbericht 2021 (PDF, 6 MB)
- Implementation Report 2021 (PDF, 3 MB)
- Umsetzungsbericht 2022 (PDF, 6 MB)
- Implementation Report 2022 (PDF, 3 MB)
Allgemeines zur Förderung
Formulare
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die mit einem der folgenden aktuellen Formulare gestellt werden. Diese sind elektronisch vollständig auszufüllen, rechtsgültig zu signieren und mit allen erforderlichen Beilagen an den Förderungsgeber zu übermitteln.
Mit Ihrer rechtsgültigen Unterfertigung willigen Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der "Datenschutzrechtlichen Information gemäß Artikel 13 DSGVO" im Antragsformular.
Beachten Sie auch die im Formular enthaltenen
die Bestandteile eines allfälligen Förderungsvertrages sind.
Ihren Förderungsantrag können Sie online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Förderung Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe.
Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.
Alternativ können Sie auch per E-Mail oder postalisch mit nachfolgendem Formular einen Antrag mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen:
Antragsformular, Stand: 2023 (PDF, 388 KB)
Zur Nutzung des PDF-Formulars ist Adobe Acrobat Reader ab Version 9.0 oder höher erforderlich. Speichern Sie das Antragsformular zunächst lokal ab, bevor Sie es ausfüllen.
Die Gewährung einer Förderung erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014" (BGBl. II Nummer 208/2014 idgF) nach Maßgabe der verfügbaren Förderungsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.
Grundsätzlich können nur Projekte/Vorhaben gefördert werden, die den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes betreffen, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Kontakt
Bundeskanzleramt
Abteilung IV/12: Förderung Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe und Antisemitismusbekämpfung
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
E-Mail: oejka@bka.gv.at
Hinweise zur Abrechnung
Details zur Abrechnung sind dem "Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt" zu entnehmen.
Bitte übermitteln Sie fristgerecht bis zum im Förderungsvertrag festgelegten Abrechnungstermin die Unterlagen (im Original) unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at.
Ergänzend stellen wir Ihnen ein Muster für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Verfügung.