Förderungen Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe

Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe

Antisemitismus bekämpfen – jüdisches Leben schützen

Der Kampf gegen Antisemitismus ist ein zentrales Anliegen der österreichischen Bundesregierung. Vor dem Hintergrund des dunkelsten Kapitels in der österreichischen Geschichte, den unentschuldbaren Gräueltaten und den menschenverachtenden Verbrechen des NS-Terrorregimes, hat Österreich eine besondere historische Verantwortung. Antisemitismus hat heute viele Gesichter und ist gerade in den letzten Jahren in Österreich, in Europa und weltweit angestiegen. Um Antisemitismus in all seinen Formen zu bekämpfen und jüdisches Leben in Österreich zu schützen und zu fördern, braucht es eine multidimensionale, gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn Antisemitismus ist ein vielschichtiges Problem.

Im Dezember 2018 konnte unter österreichischem EU-Ratsvorsitz eine EU-Ratserklärung mit einer einheitlichen Definition von Antisemitismus und einem klaren Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zu einer ganzheitlichen Strategie verabschiedet werden. Österreich setzte sich bei der konkreten Umsetzung einer Strategie gegen Antisemitismus an die Spitze der EU-Mitgliedstaaten und stellte im Jänner 2021 eine Nationale Strategie gegen Antisemitismus vor.

Nationale Strategie gegen Antisemitismus

Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus (NAS) der Bundesregierung soll Antisemitismus in all seinen Formen bekämpfen, sowie jüdisches Leben in Österreich schützen und fördern. Die NAS stellt einen umfassenden Impuls und Wegweiser für konkrete Ziele und Maßnahmen, für die Stärkung bestehender Aktivitäten und für die Förderung von Best-Practice-Beispielen dar. Sie umfasst 38 definierte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus. Zur Erreichung der hierfür gesetzten Ziele und Maßnahmen baut die NAS auf folgende sechs strategische Säulen auf, die auch im Rahmen von gezielten Förderungen von Projekten erreicht werden sollen:

  • Bildung, Ausbildung und Forschung
  • Sicherheit und Schutz jüdischer Gemeinschaften und Einrichtungen
  • effektive Strafverfolgung
  • Rahmenbedingungen im Integrationsbereich
  • Dokumentation und europaweiter Datenvergleich
  • Gesamtgesellschaftliche Ansatz

Publikationen und Rechtsgrundlage

Allgemeines zur Förderung

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der bereits ausgeschöpften vorgesehenen Budgetmittel für das Jahr 2025 eine Antragstellung nicht mehr möglich ist.

Kontakt

Bundeskanzleramt 
Abteilung IV/12: Förderung Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe und Antisemitismusbekämpfung
Ballhausplatz 2, 1010 Wien 
E-Mail: oejka@bka.gv.at

Hinweise zur Abrechnung

Details zur Abrechnung sind dem "Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt" zu entnehmen.

Bitte übermitteln Sie fristgerecht bis zum im Förderungsvertrag festgelegten Abrechnungstermin die Unterlagen (im Original) unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at.

Ergänzend stellen wir Ihnen ein Muster für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Verfügung.