Der Generalsekretär im Bundeskanzleramt
Bewährtes System der Generalsekretariate
Die Funktion von Generalsekretären in Bundesministerien hat teilweise schon eine lange Tradition. In früheren Bundesregierungen gab es diese Verwaltungsebene beispielsweise schon im Infrastrukturministerium, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium, Landwirtschaftsressort und Außenamt. Dieses Modell hat sich bewährt und daher wurden diese Kompetenzen im Bundesministeriengesetz auch konkretisiert, um nicht nur zeitgemäßer und koordinierter organisiert, sondern vor allem schneller handlungsfähig zu sein und um den Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich dienen zu können.
Zielsetzung & Aufgaben
Die Generalsekretäre sind zur verbesserten Umsetzung von Zielsetzungen der Bundesregierung und als Reformmotor in der Verwaltung konzipiert, das heißt, die Generalsekretäre haben die Verantwortung unterschiedlichste Reformen in der Administration umzusetzen.
Insbesondere sollen Generalsekretäre für Themen, die ressortübergreifende Herausforderungen und Aufgaben darstellen, effektive und kostensparende Lösungen akkordieren und so zu einer erfolgreichen Bundesverwaltung beitragen. Auch in den Vorjahren wurden bereits erste Anstrengungen unternommen, beispielsweise die Gestaltung einer effektiven und effizienten Organisationsstruktur durch Umsetzung der Vorschläge der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission, durch gemeinsame Initiativen wie einheitlicher Auftritt der Bundesregierung (zum Beispiel Corporate Design), Harmonisierung bei Shared Services, Reduzierung von Berichts- und Mitwirkungspflichten und vieles mehr.
Kontakt
Büro des Generalsekretärs
Telefon: +43 1 531 15-0
E-Mail: bka-generalsekretaer@bka.gv.at
Generalsekretär
Mag. Dr. Andreas Grad