Ministerrat beschließt neues Modell der Weiterbildungszeit

Treffsichere Nachfolgeregelung für die abgeschaffte Bildungskarenz

Die Bundesregierung hat sich in der Ministerratssitzung darauf verständigt, ab 1. Jänner 2026 eine treffsichere Nachfolgeregelung für die abgeschaffte Bildungskarenz zu erarbeiten. Die neue Weiterbildungszeit bietet ein arbeitsmarktpolitisch wirksames und existenzsicherndes Modell zur Förderung von Beschäftigten während Phasen der Höherqualifizierung. Dies entspricht der ursprünglichen Zielsetzung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit, Möglichkeiten zur Weiterbildung insbesondere für weniger qualifizierte Beschäftigte zu schaffen, die ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern möchten. Für die Weiterbildungszeit werden maximal 150 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen. Die Neuregelung wird vor dem Sommer 2025 im Detail ausgearbeitet, um dem AMS die Vorbereitung der Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte zu ermöglichen.

Mit dem neuen Instrument werden Empfehlungen des Rechnungshofs und Vorschläge des WIFO (Evaluierung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit, 2023) umgesetzt, die höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Meldepflichten und Erfolgsnachweise inkl. der Möglichkeit zur Rückforderung sowie eine bessere Zielgruppenansprache und zielkonforme Nutzung durch Bildungsberatung und eine angemessene Einkommenssicherung während der Weiterbildung betreffen.

Übergangsregelung für bereits begonnene und unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen

Mit 1. April 2025 wurde das bisherige Modell der Bildungskarenz abgeschafft. Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld sind mit 31. März 2025 ausgelaufen. Für bereits begonnene bzw. unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen wurde eine Übergangsregelung verankert: Wurde eine Bildungskarenz in Modulen vereinbart, so können offene Module dann absolviert werden, wenn für diese ein bis Ende März 2025 zuerkannter Anspruch von Seiten des AMS vorliegt. Ebenso sollen diese Regelungen gelten, wenn bis Ende Februar 2025 eine Vereinbarung abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.

Dennoch kann eine Bildungskarenz oder eine Bildungsteilzeit weiterhin mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vereinbart werden, allerdings ohne staatliche Unterstützung. Von einer bereits vereinbarten Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Fall zurücktreten. Für die Bildungsteilzeit sollen die Anforderungen und Regelungen entsprechend angepasst werden. Die genaue Ausgestaltung wird noch geprüft.

Schumann: Absolvierte Ausbildungen sollen arbeitsmarktpolitische Relevanz haben

Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann stellte beim Pressefoyer im Bundeskanzleramt das von der Regierung beschlossene neue Modell der Weiterbildungszeit gemeinsam mit Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Bildungsminister Christoph Wiederkehr vor. "Der Fokus liegt dabei vor allem auf jenen Personen, die keine starke formale Bildung aufweisen. Sie sollen eine finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie den Weiterbildungsweg bestreiten können", hielt die Ministerin fest. Das Mindestausmaß an diesbezüglichen Maßnahmen habe man mit 20 Wochenstunden festgelegt. Für ein Studium benötige man 20 ECTS-Punkte. Stunden und Punkte reduzieren sich im Fall von Betreuungspflichten jeweils auf 16.

"Für uns ist wichtig, dass die absolvierten Ausbildungen auch eine arbeitsmarktpolitische Relevanz haben. Daher gibt es vor der Antragstellung zur Orientierung eine verpflichtende Bildungsberatung. Diese entfällt für diejenigen, die im eigenen Berufsfeld bleiben", erklärte Schumann. Das Mindestmaß an Beschäftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber werde auf ein Jahr festgelegt. Neu sei zudem, dass eine Weiterbildungszeit direkt im Anschluss an die Elternkarenz nicht mehr möglich sein werde. 

"Die Bundesregierung steht dafür, dass in dieser Zeit der Transformation weniger gut ausgebildeten Menschen Chancen auf eine Höherqualifizierung gegeben werden. Mit der Weiterbildungszeit heben wir die Bildungskarenz auf ein neues Level und stellen die finanzielle Sicherheit während einer arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Weiterbildung her", so Korinna Schumann.

Neuer Qualifizierungsansatz für Weiterbildung

Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer betonte: "Heute ist ein guter Tag für Fleiß und Leistung in Österreich", denn mit der Abschaffung der alten Bildungskarenz werde ein echter Schritt in Richtung gezielter Qualifizierung gesetzt. Das bisherige Modell habe sich immer stärker zu einem "Auszeitmodell" entwickelt, was weder der Wirtschaft noch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutegekommen sei. So seien etwa 50 Prozent der Anträge direkt aus der Elternkarenz erfolgt und es hätten sich zahlreiche Fälle ergeben, in denen die Inhalte keinen arbeitsmarktpolitischen Nutzen hatten.

Die nun eingeführten Änderungen sollen zu einer echten Weiterbildung führen und gleichzeitig ein Beitrag zur Budgetkonsolidierung sein. Mit einer Deckelung bei 150 Millionen Euro werde dem massiven Kostenanstieg entgegengewirkt, während durch strengere Kriterien der Fokus auf betriebsrelevante und karrierefördernde Inhalte gelenkt werde.

"Mit der neuen Weiterbildungszeit schaffen wir das Auszeitmodell der Vergangenheit ab und schaffen stattdessen eine echte standortpolitische Maßnahme, mit dem Ziel, die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in Österreich zu erhöhen und eine echte Weiterqualifizierung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen. Wir investieren künftig gezielt in Weiterbildung, die Fachkräfte fördert, Unternehmen nutzt und Österreich als Wirtschaftsstandort stärkt", so Hattmannsdorfer.

Wiederkehr: Zusätzliche Qualifikationen im Interesse der Beschäftigten und der Betriebe

Auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr zeigte sich darüber erfreut, dass Bildung in dieser Regierung einen hohen Stellenwert habe. "Bildung ist wohl das Wichtigste, das wir in unserer Gesellschaft haben." Angesichts unsicherer internationaler Rahmenbedingungen und Konflikte werde die Bildung insgesamt und insbesondere die Aus- und Fortbildung in Österreich deutlich an Gewicht gewinnen. Zur Reform der Bildungskarenz hin zu einer Weiterbildungszeit betonte der Minister: "Lebenslanges Lernen und zusätzliche Qualifikationen sind sowohl im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Betriebe. Eine bessere Qualifikation stärkt die persönliche und gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit." Zudem sei die Reform auch ein wichtiger Punkt für die Konsolidierung, da die bisherige Bildungskarenz budgetär aus dem Ruder gelaufen sei.

Entbürokratisierungsoffensive für Schulen

Das Bildungsressort setze darüber hinaus den nächsten Reformschwerpunkt und nehme die bürokratischen Hürden, denen die Lehrkräfte und Schulleitungen ausgesetzt sind, in den Blick. "Mein Ziel für die Lehrerinnen und Lehrer heißt mehr Freiheit und Autonomie und weniger Bürokratie. Daher starten wir eine große Entbürokratisierungsoffensive. Schon mit nächstem Schuljahr werden 80 Prozent der Rundschreiben an die Schulen durch das Ministerium gestrichen. Gleichzeitig will ich ein Entbürokratisierungsteam, bestehend aus Lehrkräften, Direktorinnen und Direktoren sowie Expertinnen und Experten einsetzen, um echte Entbürokratisierung an die Schulen zu bringen. Ich will einen Kulturwandel vorantreiben: Mehr Service, mehr Vertrauen für die Schulen, aber gleichzeitig weniger Anweisungen", so Wiederkehr.

Bilder vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.

Weiterführende Informationen

5. Ministerrat am 2. April 2025 - Bundeskanzleramt Österreich