Grundentgelt für Grundwehr- und Zivildiener steigt erneut

Staatssekretärin Plakolm: "Zivildienst ist eine tragende Säule im Pflege- und Sozialbereich"

Mit 1. Jänner 2025 gibt es für Grundwehrdiener und Zivildiener erneut mehr Grundentgelt: Der monatliche Betrag steigt von 585,10 Euro auf 605,60 Euro und damit um weitere 3,5 Prozent. "Insgesamt ist das Grundentgelt damit in der Legislaturperiode um fast 70 Prozent erhöht worden, von 362,60 Euro auf 605,60 Euro. Zusätzlich erhalten die jungen Männer das Klimaticket für die Dauer ihres Staatsdienstes kostenlos", freut sich Zivildienststaatssekretärin Claudia Plakolm. 

Mit ihrem Einsatz würden die Zivildiener zeigen, was es bedeutet, "Verantwortung zu übernehmen und für andere da zu sein", betont die Staatssekretärin. "Ich halte es für ein notwendiges und schönes Zeichen, diesem Dank auch mit einem Plus am Konto Nachdruck zu verleihen. 50 Jahre nach der Einführung ist der Zivildienst eine tragende Säule im Pflege- und Sozialbereich, die nicht mehr wegzudenken ist. Ein ganz wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung des Zivildienstes ist, dass wir die Grundausbildung 'Pflege' eingeführt haben und mit der Zivildienstnovelle auch einen qualifizierten Einsatz der jungen Burschen möglich gemacht haben", so Plakolm.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner erinnert daran, dass laufend an der Weiterentwicklung und Verbesserung des Grundwehrdienstes gearbeitet werde. Neben der Erhöhung des Grundentgelts seit über einem Jahrzehnt würden zudem die Unterkünfte, Stellungsstraßen sowie die Ausbildung modernisiert. "Zudem setzen wir kontinuierlich neue Impulse, wie etwa den freiwilligen Grundwehrdienst für Frauen", so Tanner. Angesichts der Herausforderung geburtenschwacher Jahrgänge sei es entscheidend, attraktive Verbesserungen zu schaffen. 

2023 erfolgte erste Erhöhung seit 10 Jahren

Mit dem Budget 2023 wurde das Grundentgelt um 47,8 Prozent von 362,60 Euro auf 536,10 Euro monatlich erhöht. Dies war die erste Erhöhung des Grundentgeltes in den vergangenen 10 Jahren. Zusätzlich wurde in den letzten beiden Jahren mit Jahresbeginn das Grundentgelt jeweils angehoben, wobei Leistungen wie beispielsweise Verpflegungsgeld oder Wohnkostenbeihilfe noch dazukommen können.