Raab: Bewusstseinsbildung zu Kinderrechten ist ein wichtiger Beitrag für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Förderung zur Bewusstseinsbildung zu Kinderrechten im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt

Im vergangenen Jahr wurde erstmals eine eigene Förderung für Projekte zur Bewusstseinsbildung zu Kinderrechten eingeführt. Kinderrechte betreffen alle Lebensbereiche des Kindes: von der Gleichbehandlung und Partizipation über eine gewaltfreie Erziehung bis hin zum Schutz vor sexuellem Missbrauch. Dieses Jahr stehen für Projekte zur Bewusstseinsbildung zu Kinderrechten insgesamt 370.000 Euro zur Verfügung. Die Gesamtfördersumme wurde im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt.

"Kinder sind das Schützenswerteste unserer Gesellschaft. Daher haben wir zahlreiche Maßnahmen im Kinderschutz auf den Weg gebracht, von Präventionsmaßnahmen bis hin zu härteren Strafen für Täter und verstärkter Opferschutz. Wir wollen heuer erneut auch jene Projekte fördern, die sich für den Kinderschutz und die Stärkung der Kinderrechte einsetzen, weshalb wir die Fördersumme für diese Projekte auf insgesamt 370.000 Euro noch einmal verdoppelt haben. Denn ganz klar ist: Es kann nie genug für unsere Kinder und ihre Rechte getan werden", so Familienministerin Susanne Raab.

Mit dem neuen Förderaufruf sollen einerseits Projekte gefördert werden, die der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu Kinderrechten dienen. Andererseits soll die Partizipation von Kindern selbst an Themen-, Frage- und Problemstellungen für ihre eigene Lebenssituation unterstützt werden. Zudem können Projekte zu den Aufgaben des Kinderrechte-Boards gefördert werden.

Die Förderungsanträge können noch bis 15. Oktober 2024 eingebracht werden.

Weiterführende Informationen

Förderung zu Kinderrechten