10 Jahre Istanbul-Konvention: Ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen

Frauenministerin Raab betont die fortlaufende Notwendigkeit des internationalen Abkommens

Am 1. August 2014 trat die Istanbul-Konvention in Kraft und markierte damit einen entscheidenden Schritt im Schutz von Frauen vor Gewalt. Frauenministerin Susanne Raab hebt anlässlich des Jubiläums die Fortschritte hervor, die seitdem erzielt wurden, und betont die fortlaufende Notwendigkeit dieses internationalen Abkommens.

"Die Istanbul-Konvention ist ein unverzichtbares Instrument im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt und hat in den vergangenen 10 Jahren wesentliche Fortschritte im Schutz von Frauen und Mädchen bewirkt", so Frauenministerin Susanne Raab. "Sie hat nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen in vielen Ländern verbessert, sondern auch das Bewusstsein in der Gesellschaft für die Notwendigkeit eines entschlossenen Handelns gegen Gewalt an Frauen geschärft."

Geltungsbereich der Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie umfasst alle Formen von Gewalt gegen Frauen, wie körperliche, sexuelle und psychische Gewalt. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, Präventionsmaßnahmen, Geschlechtergleichstellung und Diskriminierungsschutz zu gewährleisten und umfassende Unterstützungsmaßnahmen für Opfer anzubieten. Eine unabhängige Expertengruppe überwacht die Umsetzung der Konvention. "Die Istanbul-Konvention stellt ein wichtiges internationales Instrument gegen Gewalt an Frauen dar und ist zugleich ein Monitoring-Mechanismus, um zu sehen, welche umfassenden Maßnahmen im Gewaltschutz umgesetzt wurden", so die Frauenministerin weiter.

Ratifizierung durch die EU

Österreich hat sich seit Beginn als starker Verfechter des Übereinkommens positioniert und während des österreichischen Ratsvorsitzes 2018 intensiv für den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention eingesetzt. Seit dem 1. Oktober 2023 ist die Istanbul-Konvention auch in der Europäischen Union in Kraft.

Gewaltschutz

In Österreich wird bereits viel für den Gewaltschutz getan. "Wir haben alleine im Frauenressort das Budget in den letzten Jahren mehr als verdreifacht. Zudem haben wir die Gewaltschutzzentren ausfinanziert und in jedem politischen Bezirk eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle eingesetzt sowie deren Förderungen seit 2019 um insgesamt 153 Prozent angehoben", erläutert Raab.

Erst kürzlich wurde die österreichweite Gewaltschutzstrategie vorgestellt. "Für ein flächendeckendes Gewaltschutzsystem braucht es unterschiedliche Maßnahmen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren, von der Prävention im Bildungsbereich, in den Frauenberatungsstellen, bei der Männerarbeit bis hin zu Polizei, Justiz, den Gewaltschutzzentren und Opfereinrichtungen. Um allen Gewaltschutzmaßnahmen ein gemeinsames Dach zu geben, haben wir monatelang mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren zusammengearbeitet und die Gewaltschutzstrategie aufgebaut. Mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter aus den relevanten Organisationen waren eingebunden. Mit der Strategie ist ein besserer Austausch und eine bessere Gesamtbetrachtung im Gewaltschutz möglich", so Raab abschließend.

Rückfragehinweis:
Pressestelle von Bundesministerin Susanne Raab
Telefon: +43 1 53115-0
E-Mail: presse-ffim@bka.gv.at

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