Bundeskanzler Nehammer: Beim letzten Drittel der kalten Progression Familien und Unternehmen entlasten
Pressefoyer nach dem Ministerrat – "den Menschen bis zum Ende der Legislaturperiode dienen"
Bundeskanzler Karl Nehammer nahm gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler sowie Finanzminister Magnus Brunner und Sozialminister Johannes Rauch zu den Beschlüssen des am Vortag stattgefundenen Ministerrats Stellung. "Der Regierung ist es gelungen, die kalte Progression mit einer besonderen Regelung abzuschaffen: Jedes Jahr wird über das sogenannte letzte Drittel des schleichenden Lohnfraßes noch einmal politisch darüber entschieden, wie das Geld den Menschen zurückgegeben wird. Seit dem 1. Jänner 2023 bis 2025 beträgt die Steuerentlastung 7,5 Milliarden Euro. Ziel war es immer, dass die, die etwas leisten und in unserem Land etwas beitragen, auch mehr davon haben sollen", sagte der Regierungschef im Rahmen seiner Ausführungen im Bundeskanzleramt. Leistung sei dafür verantwortlich, dass ein solidarischer Wohlfahrtsstaat auch tatsächlich finanziert werden könne.
Leistungsträgerinnen und Leistungsträger entlasten
Zwei Drittel der kalten Progression werden automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen, also bei den Steuersätzen, an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben. "Beim letzten Drittel, das sind rund 650 Millionen Euro, entlasten wir vor allem Leistungsträgerinnen und Leistungsträger. Dazu gehören besonders Familien und Unternehmen. Wir stellen sicher, dass auch Menschen, die Vollzeit arbeiten, spürbar entlastet werden. Alleinerzieherinnen und Alleinverdienerinnen mit geringerem Einkommen erhalten künftig 60 Euro an steuerlicher Entlastung pro Kind und Monat", hielt der Kanzler fest. Zudem werde das Kilometergeld auf 50 Cent erhöht: "Das bringt eine spürbare Entlastung für jene, die auf das Auto angewiesen sind. Auch Tages- und Nächtigungsgelder werden erhöht, was pro PKW ein Plus von 8 Cent pro Kilometer bedeutet", erläuterte Nehammer.
Ebenso sollen die kleineren und mittleren Unternehmen von den Maßnahmen profitieren. Die Kleinunternehmergrenze werde auf 55.000 Euro brutto pro Jahr angehoben. "Wir halten unser Versprechen, den Menschen bis zum Ende der Legislaturperiode zu dienen und haben auch die angekündigte Abschaffung des letzten Drittels der kalten Progression eingelöst", so der Bundeskanzler.
Vizekanzler Kogler: Stärkere Entlastung für niedrige Einkommen
Vizekanzler Werner Kogler zeigte sich ebenfalls erfreut darüber, dass die Bundesregierung etwas geschafft habe, "was bereits viele vor ihr gefordert hatten, aber niemand auf den Boden gebracht hat. Wir haben die kalte Progression und somit die automatische schleichende Steuererhöhung abgeschafft und somit den Menschen ein ordentliches Stück Entlastung ermöglicht". Dabei habe die Regierung bewusst auf eine Lösung gesetzt, "bei der ein soziales Drittel aus dem Volumen der Steuersenkung jedes Jahr für entsprechende Maßnahmen genutzt wird". Auch heuer habe man sich wieder auf "eine gute umfassende Lösung" einigen können, die die niedrigsten Einkommen stärker entlasten und wirksame Maßnahmen vor allem gegen Kinderarmut setzen werde.
Brunner: Leistungstragende und Mittelstand werden entlastet
Finanzminister Magnus Brunner betonte in seinem Statement: "Mit der Abschaffung der kalten Progression haben wir die schleichende Steuererhöhung beendet. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig." Mit dem "Leistungsdrittel" seien diesmal bewusst die oberen Steuerstufen entlastet worden, weil man damit ein Zeichen für die Leistungstragenden und für den Mittelstand setzen wolle. "Wir geben jenen etwas zurück, die das ganze Jahr über etwas in das System einzahlen", so Brunner.
Rauch: Entlastung ermöglicht rund 250.000 Kindern ein sorgenfreies Aufwachsen
"Kein Kind darf in Armut aufwachsen. Das ist eines meiner zentralen Anliegen als Sozialminister", betonte Sozialminister Johannes Rauch in seinem Statement. Dabei hob er hervor, dass auch Familien mit kleinem Einkommen von den Maßnahmen der Regierung profitieren und 60 Euro pro Kind und Monat erhalten würden. "Für rund 250.000 Kinder in Österreich bedeutet das die Chance auf ein sorgenfreies Aufwachsen. Für die Eltern ist es eine große Unterstützung. Aus dem 'variablen Drittel' der kalten Progression ist wieder ein 'soziales Drittel' geworden", so Rauch. Insgesamt präsentiere die Bundesregierung damit ein ausgewogenes, vernünftiges Paket mit spürbaren Entlastungen für die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständigen.
Beispiele für die Entlastungen
Ein Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt in der Höhe von 4.150 Euro, der im Außendienst tätig ist, erspart sich im neuen Jahr mehr als 900 Euro, 311 Euro durch die Anhebung der Tarifstufengrenzen, 24 Euro durch den höheren Verkehrsabsetzbetrag, 384 Euro durch das höhere Kilometergeld und knapp 200 Euro durch das höhere Tagesgeld.
Ein Architekt hat Betriebsausgaben in der Höhe von 18.000 Euro (davon 10.000 Euro an Sozialversicherung). Im Jahr 2025 erzielt er einen Umsatz von 50.000 Euro. Er wird im kommenden Jahr um mehr als 2.800 Euro entlastet: 178 Euro durch die Anhebung der Tarifstufengrenzen und 2.635 Euro durch die höhere Kleinunternehmergrenze.
Bilder vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.