Plakolm/Raab: Entlastungsschritt für alle Studierenden, die doppelte Leistung erbringen

Zuverdienstgrenze bei der Familien- und Studienbeihilfe wird valorisiert

"Wir haben uns in der Koalition darauf geeinigt, die Zuverdienstgrenze bei der Familien- und Studienbeihilfe künftig zu valorisieren, also jährlich an die Inflation anzupassen", sagte Staatssekretärin Claudia Plakolm bei einem gemeinsamen Pressestatement mit Klubobfrau Sigrid Maurer zu den Neuerungen bei der Familien- und Studienbeihilfe.

"Wir valorisieren ja bereits die Familien- und Studienbeihilfe ganz generell, allerdings nicht die Zuverdienstgrenzen. Gleichzeitig gibt es aber in vielen Bereichen und Branchen hohe Lohnabschlüsse und deswegen wird der Korridor, in dem sich berufstätige Studierende bewegen, immer schmaler. Das federn wir jetzt ab", so Plakolm. Bereits im Jahr 2020 sei die Zuverdienstgrenze bei der Familien- und Studienbeihilfe von 10.000 Euro auf 15.000 Euro jährlich angehoben worden. Das sei auch 2019 bei den Regierungsverhandlungen ein ganz zentraler Punkt gewesen und 2020 sehr rasch umgesetzt worden.

Auch Familienministerin Susanne Raab zeigte sich mit dem Entlastungsschritt zufrieden: "Leistung soll in jedem Fall Wertschätzung finden – vor allem bei jungen Menschen, die neben dem Studium noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Kein Land in der Europäischen Union unterstützt Familien so sehr wie Österreich und mit der jährlichen Inflationsanpassung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe ermöglichen wir, Studierenden mehr Flexibilität in ihrer Arbeitszeit ohne Einbußen bei den Beihilfen befürchten zu müssen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unsere Studierenden und ihre Familien finanziell zu entlasten."

"Das ist ein großer und wichtiger Schritt für Studentinnen und Studenten. Die Fleißigen sollen angespornt und nicht bestraft werden", sagte Plakolm. Daher werde diese Zuverdienstgrenze valorisiert und jährlich an die Inflation angepasst. Der Beschluss erfolgt am Mittwoch im Ministerrat. "Wir erhöhen die Zuverdienstgrenze automatisch, weil Studentinnen und Studenten, die neben ihrem Studium auch einer Arbeit nachgehen, doppelte Leistung erbringen. Es ist ein großer Entlastungsschritt für alle Studierenden, die nebenbei arbeiten und berufstätig sind", zeigte sich Staatssekretärin Plakolm erfreut.

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