Bundeskanzler Nehammer: Energiekosten reduzieren, Kaufkraft stärken
Ministerrat – Verlängerung von Stromkostenbremse und Zufallsgewinnabschöpfung
Im Mittelpunkt der Ministerratssitzung standen die bis Ende 2024 verlängerten und an die geänderten Rahmenbedingungen angepassten Maßnahmen der Stromkostenbremse und der Zufallsgewinnabschöpfung. Laut Bundeskanzler Karl Nehammer werde man weiterhin nicht zulassen, dass Energiekonzerne auf dem Rücken der Menschen überhöhte Gewinne machen. "Deshalb wird die Besteuerung von Übergewinnen ebenso verlängert wie die Strompreisbremse für Konsumentinnen und Konsumenten. Damit leisten wir einen Beitrag im Kampf gegen die immer noch zu hohe Inflation, reduzieren die Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger und stärken die Kaufkraft", hielt der österreichische Regierungschef zu den jüngsten Beschlüssen fest.
Anreiz für Stromanbieter zur Preissenkung
Bei der Stromkostenbremse sinke die Obergrenze für den Energiepreis, bis zu dem die Bremse wirkt, von 40 auf maximal 25 Cent pro Kilowattstunde. Das diene als Anreiz für Stromanbieter, die Preise zu senken. Mit dieser Absenkung folge die Regierung der Empfehlung der Wirtschaftswissenschaft und sorge für mehr Wettbewerb. Die inflationsdämpfende Wirkung dieser Maßnahme werde dadurch ebenso fortgesetzt.
Die Verlängerung der Abschöpfung der Zufallsgewinne bringe eine umfassendere und einfachere Anrechnung von Investitionen in Erneuerbare Energien. 75 Prozent der Investitionskosten können künftig angerechnet werden – das habe für heuer und für in den nächsten 3 Jahren getätigte Investitionen Gültigkeit.
Gewessler: Für Haushalte einen begünstigten Tarif verrechnen
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler merkte dazu im Pressefoyer nach dem Ministerrat an, dass man weiter gezielt gegensteuern werde. "Mit der Stromkostenbremse helfen wir einfach und schnell. Haushalte sollen sich einen Grundbedarf an Strom leisten können, deshalb wird dafür ein begünstigter Tarif verrechnet", so die Bundesministerin. "Bei der Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen werden notwendige Anpassungen vorgenommen, um Unternehmen, die in Erneuerbare Energien investieren, noch stärker zu begünstigen", ergänzte Gewessler.
Brunner: Fairer Beitrag von Strom-, Öl- und Gasfirmen
Finanzminister Magnus Brunner betonte, dass die gezielten Preis- beziehungsweise Kostensenkungsmaßnahmen beim Strom sowie strukturelle Entlastungen wie die Abschaffung der kalten Progression und die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen dafür sorgen würden, dass das Leben für die Menschen trotz aller Herausforderungen leistbar bleibe. "Mit der Gewinnabschöpfung haben wir dafür gesorgt, dass auch von Strom-, Öl- und Gasfirmen ein fairer Beitrag geleistet wird. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Maßnahmen zu verlängern beziehungsweise anzupassen", erklärte der Finanzminister.
Die Verordnung für die Änderung der Stromkostenbremse werde in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen. Die Änderungen in den beiden Energiekrisenbeitragsgesetzen sollen nächste Woche im Plenum des Nationalrats über einen Initiativantrag eingebracht werden.
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Bilder vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.