Medienministerin Raab: Neues Privatradiogesetz bringt Radioanbietern mehr digitale Chancen
Das neue Gesetz mit 6 statt bisher 2 Programmen zur digitalen Verbreitung von Audiosignalen tritt heute in Kraft
Mit 1. August 2023 tritt das neue Privatradiogesetz in Kraft, durch das es in Zukunft möglich sein wird, pro Versorgungsgebiet 6 statt bisher 2 DAB+-Programme zu senden. Das ist insofern von großer Bedeutung, weil einerseits Radioanbieter ihr digitales Angebot deutlich erweitern können und andererseits Hörerinnen und Hörer damit in den Genuss eines breiteren digitalen Angebots kommen.
Das neue Gesetz, das in der Nationalratssitzung Anfang Juli von allen Parteien unterstützt wurde, regelt die Erweiterung von 2 auf 6 digitale Programme, die zusätzlich zu den bestehenden analogen Programmen angeboten werden dürfen. Die dazugehörige Ausschreibung für die Zulassungen der Regulierungsbehörde KommAustria ist bereits gestartet und läuft bis 2. Oktober 2023.
Medienministerin Susanne Raab: "Mit dem neuen Privatradiogesetz, das jetzt in Kraft tritt, schaffen wir für die Radioanbieter die Rahmenbedingungen, mehr digitales Radio in Österreich anbieten zu können. Das bringt auch Vorteile für die Hörerinnen und Hörer, die mehr moderne Audiosignale empfangen können."