Verfassungsministerin Edtstadler: "Korruption ist Gift für Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Gesellschaft"
Reform des Korruptionsstrafrechts schließt Lücken
"Jede Form der Korruption ist Gift für unsere Gesellschaft. Auf allen Ebenen gehört Korruption unterbunden und mit der vollen Härte des Rechtsstaats verfolgt. Vor allem durch die generalpräventive Wirkung des Strafrechts schaffen wir nun ein Klima, das integres Handeln und saubere Politik fördert und gleichzeitig eine wirksame Warnung vor Korruption darstellt", sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Justizministerin Alma Zadić im Bundeskanzleramt zur Reform des Korruptionsstrafrechts in Österreich. Die beiden Ministerinnen präsentierten dabei neue Regelungen zur effektiveren Bekämpfung von Korruption.
"Wir müssen sicherstellen, dass das Ineinandergreifen von demokratischen und rechtstaatlichen Prozessen auch weiterhin funktioniert und dass die Menschen Vertrauen in die Politik und faire, unabhängige Wahlen haben", so Edtstadler, die betonte, dass die Ausübung eines politischen Amtes "mit einer großen Verantwortung" einhergehe, die man jeden Tag spüre. Diese Verantwortung gelte gegenüber jeder Person in diesem Land und dürfe nicht missbraucht werden. "Mit dieser Verschärfung des Korruptionsstrafrechts schließen wir eine Lücke und schaffen das strengste Antikorruptionsgesetz der Welt."
Was jetzt strafbar wird
Die Ministerin skizzierte in ihrem Statement, was beziehungsweise welche Handlungen nun strafbar werden. "Erstmals wird der bisher schon sittenwidrige Mandatskauf, aber auch der Verkauf strafrechtlich sanktioniert. Strafbar ist in Zukunft also jeder, der im Verborgenen ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt, um ein Mandat im Landtag, Nationalrat, Bundesrat oder im Europäischen Parlament zu erlangen oder umgekehrt, jeder Verantwortliche in einer Partei, der sich im Verborgenen Entgelt versprechen lässt, fordert oder annimmt, um jemandem ein Mandat auf den genannten Listen der allgemeinen Vertretungskörper zu verschaffen. Vollendet ist das Delikt mit der Zuteilung des Mandats."
Darüber hinaus werde die Strafbarkeit nach vorn verlagert, was den Amtsträgerbegriff betreffe. Das bedeute, dass zukünftig auch Amtsträger strafbar sein werden, die sich in ihrer Zeit als Kandidaten haben bestechen lassen. Auch jeder, der einen Kandidaten bestochen habe, sei von dieser Strafbarkeit umfasst, so Karoline Edtstadler, denn jeder, der für ein Amt kandidiere, müsse "höchste Anforderungen der Integrität" erfüllen.
Wichtig sei auch, auf 2 weitere Dinge Wert zu legen. "Wir müssen weiterhin dafür sorgen, dass freie und unabhängige Wahlen durchgeführt werden können, denn Wahlen sind das Kernstück der Demokratie. Gleichzeitig müssen wir die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie von Parteien aufrechterhalten: Demokratiepolitische Prozesse dürfen nicht verunmöglicht oder gar kriminalisiert werden", betonte die Verfassungsministerin.
Die Einigung auf dieses Gesetz habe Zeit gebraucht, da solche umfangreichen Regelungen in Europa und auch weltweit noch nicht existieren.
Strafrecht als schärfste Sanktion des Rechtsstaats
"Das Strafrecht muss auch weiterhin als das behandelt werden, was es ist, nämlich die schärfste Sanktion des Rechtsstaats, die Ultima Ratio, das letzte Mittel. Deshalb habe ich es auch immer als Auftrag und Verantwortung der Politik gesehen hier alles zu tun, um rote Linien aufzuzeigen und auf der anderen Seite weiterhin vielfältige Politik- und Parteienautonomie zu wahren", so Edtstadler. Dort, wo Parteien zukünftig ordnungsgemäß Vorzugsstimmenwahlkämpfe finanzieren, werde dieses Strafrecht jedoch nicht greifen. Was auf jeden Fall verhindert werden müsse sei, dass das Strafrecht politisch missbraucht werde und etwa mit Anzeigen politische Gegner in Bedrängnis gebracht werden.
Zudem sei es auch wichtig zu betonen, so Edtstadler, dass der Unschuldsvermutung zum Durchbruch verholfen werden müsse. Das sei aktueller denn je, wenn man das strengste Korruptionsstrafrecht der Welt einrichte. "Die Unschuldsvermutung darf keine leere Floskel sein, denn es geht wirklich auch darum, dass man Personen zu Grunde richten kann, ohne dass diese letztendlich tatsächlich verurteilt werden. Daher ist mein Appell an alle in der Gesellschaft, aber auch an die Medien, sorgsam damit umzugehen."
In ihren Ausführungen reflektierte Edtstadler auch darüber, dass das Vertrauen in die Politik in den letzten Jahren massiv gelitten habe. Man könne dieses Vertrauen nicht von heute auf morgen mit dem Vorlegen eines Gesetzes wiedergutmachen, das sei völlig klar. "Dennoch ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt für die Stärkung der Demokratie in unserem Land und für die effektive Korruptionsbekämpfung." Darüber hinaus müssten jedoch weitere Schritte folgen, etwa die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Information. "Und ich denke auch an die Stärkung des Verfahrens dadurch, dass diese rascher geführt werden und im Fall von Freisprüchen oder Einstellungen ein angemessener Kostenersatz gewährt wird sowie an die notwendige Erhöhung des Rechtsschutzes, etwa bei der Sicherstellung von Handys."
"Es liegt also viel Arbeit vor uns. Ich hoffe dennoch, dass dieser Schritt als das gesehen wird, was er ist: ein wahrer Meilenstein, der auch zur Glaubwürdigkeit der Politik beitragen kann. Wir sind als Gesellschaft, als Medien, als Politik alle gefordert, weiterhin Demokratie, Rechtstaatlichkeit und das Vertrauen in die Institutionen zu stärken. Ich bin davon überzeugt, dass das gemeinsam gelingen kann", so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler abschließend.
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