Bundesministerin Raab: Kampf gegen terroristische Online-Inhalte wird weiter ausgebaut
Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz ermöglicht behördliche Meldung bei KommAustria
"Wir haben heute im Ministerrat ein Gesetz zur besseren Terrorbekämpfung, insbesondere im Online-Bereich, beschlossen", informierte Medienministerin Susanne Raab im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. "Wir wissen mittlerweile, dass beim Terroranschlag in Wien 2020 bei der Radikalisierung des Attentäters und der Vorbereitung des Anschlags das Internet eine große Rolle gespielt hat. Und das ist nicht nur in diesem Fall so, sondern bei vielen Radikalisierungsprozessen. Plattformen und Online-Foren werden immer wieder dazu missbraucht, terroristische Propaganda zu verbreiten, Mittäter zu suchen, sich zu vernetzen und Informationen auszutauschen, wie man beispielsweise Bomben herstellt", so Raab.
Die neue gesetzliche Regelung, die nun in Begutachtung geht, soll zusätzlich zu den bestehenden polizeilichen Maßnahmen eingeführt werden. "Grundsätzlich verfügt die Polizei über eine Vielzahl von Maßnahmen gegen Online-Terror. Das neue Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz bietet der Bevölkerung zusätzliche Möglichkeiten, terroristische Inhalte zu melden", erläuterte die Medienministerin. Damit soll es erleichtert werden, dass terroristische Inhalte im Internet aufgespürt und an eine nationale Behörde gemeldet werden können. "Diese Behörde kann dann in weiterer Folge die betroffenen Internetplattformen in die Pflicht nehmen, um Inhalte rasch zu löschen oder zu sperren."
Kommunikationsbehörde Austria überprüft Meldungen
Zur praktischen Umsetzung der Regelung erläuterte die Ministerin: "Fällt jemandem aus der Bevölkerung ein solch terroristischer Inhalt im Internet auf, der zu terroristischen Handlungen anstiftet, der Anleitungen zu Straftaten gibt oder der um Mitgliedschaft in terroristischen Gruppen wirbt, dann kann dieser Verdacht an die Medienbehörde KommAustria gemeldet werden. Diese hat dann 72 Stunden Zeit, um diesen Verdacht auf vorliegende Tatbestandselemente zu prüfen", so die Ministerin. In der Folge könne die KommAustria gegenüber den betroffenen Plattformen die Löschung von Inhalten anordnen. Die Plattformen wiederum hätten nach Erhalt dieser Anordnung eine Stunde Zeit, um die betreffenden Inhalte zu löschen oder den Zugang zu sperren. Wichtig sei dabei das enge Zusammenwirken mit der polizeilichen Arbeit, betonte die Ministerin.
"Empfindliche Strafen", wenn Anordnung zur Löschung nicht befolgt wird
Kommen Internetplattformen einer Anordnung durch die KommAustria nicht nach, dann soll es "empfindliche Strafen" geben, die im neuen Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz geregelt sind. "Die Strafzahlungen können sich auf bis zu 4 Prozent des Umsatzes der Unternehmen belaufen. Das beginnt bei einer geringeren Stufe und steigt bei wiederholten Verstößen auf 4 Prozent des Umsatzes", so Raab. Die Medienministerin wies abschließend darauf hin, dass das Gesetz zur Bekämpfung terroristischer Inhalte auf einer EU-Regelung fußt und auch andere europäische Länder derartige Rahmenbedingungen haben oder künftig solche Regeln etablieren wollen. Dies sei wichtig, um sich "untereinander besser austauschen und vernetzen zu können". Denn Terror würde schließlich nicht an nationalen Grenzen enden.
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