Kultusministerin Raab: Keine öffentlichen Gottesdienste nach den Weihnachtsfeiertagen
Übereinkunft aller 16 Kirchen und Religionsgesellschaften zur Eindämmung des Coronavirus – Ausnahmeregelung für orthodoxes Weihnachtsfest
Aus Anlass der neuen Verschärfungen zur Eindämmung des Coronavirus haben sich auch die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften auf eine neue Regelung, die inhaltlich jener Vereinbarung vom 16. November entspricht, geeinigt: Es werden nach den Weihnachtsfeiertagen, konkret ab dem 28. Dezember, 0 Uhr, bis vorerst 17. Jänner 2021, keine öffentlichen Gottesdienste mehr stattfinden, jedoch werden die Gotteshäuser den Gläubigen weiterhin etwa für persönliche Gebete offenstehen. Eine Ausnahme wird aber für all jene Gläubigen gelten, die am 6. und 7. Jänner das orthodoxe Weihnachtsfest nach dem Julianischen Kalender feiern. Sie werden unter strengsten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen öffentliche Gottesdienste feiern können.
Diese Übereinkunft wurde am Montag gemeinsam von der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab und Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften getroffen.
Kultusministerin Susanne Raab: "Auch wenn uns der Kampf gegen die Corona-Pandemie schon seit so langer Zeit begleitet und uns bereits viel abverlangt hat, werden die nächsten Monate wieder besonders herausfordernd. Unser oberstes Ziel muss es jetzt sein, die Infektionszahlen zu senken und die Krankenhäuser und Intensivstationen zu entlasten. Daher danke ich allen Kirchen und Religionsgesellschaften, dass nach der Ausnahmeregelung für die Weihnachtsfeiertage vorerst ab 28. Dezember keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Mit dieser Vereinbarung leisten die Kirchen und Religionsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag, damit wir unser Ziel, die Ansteckungszahlen deutlich zu reduzieren, auch erreichen können."
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