Kirchen und Religionsgesellschaften: Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste ab 15. Mai
Kultusministerin Susanne Raab: "Dank an alle Glaubensgemeinschaften für Geduld und Mittragen der Maßnahmen der Bundesregierung"
Parallel zu den aktuell gültigen Covid-19-Maßnahmen wird nun in Abstimmung mit der Bundesregierung auch seitens der Kirchen und Religionsgemeinschaften eine schrittweise Öffnung der Gottesdienste vorbereitet. Diese Öffnung findet ab 15. Mai statt und wird selbstverständlich die allgemein gültigen Kriterien der Covid-19-Maßnahmen berücksichtigen.
- Der Verantwortliche des öffentlichen Gottesdienstes stellt sicher, dass maximal so viele Gläubige gleichzeitig am Gottesdienst teilnehmen, dass pro Teilnehmer 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen.
- Die Einhaltung der maximalen Personenzahl und des Mindestabstandes im Gottesdienstraum ist durch eine Einlasskontrolle und Ordnerdienste sicherzustellen.
- Teilnehmer am Gottesdienst tragen eine Mund- und Nasen-Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
- Gegenüber anderen Menschen ist jedenfalls ein Abstand von zwei Metern einzuhalten.
- Flächen oder Vorrichtungen (zum Beispiel Türgriffe), die regelmäßig von Mitfeiernden berührt werden, sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
Mit dieser Öffnung wird einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften werden die konkrete Umsetzung im jeweiligen Bereich kommunizieren und sicherstellen.
Bereits zu Beginn der Corona-Krise haben die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit der Bundesregierung eine Vereinbarung zur einvernehmlichen Vorgangsweise getroffen. Seit 16. März waren öffentliche Gottesdienste und alle kirchlichen Veranstaltungen weitestgehend ausgesetzt, zum persönlichen Gebet konnten Gotteshäuser weiterhin offenstehen.
Gleichzeitig wurden durch zahlreiche Aktivitäten im ORF, vielen Medien und dem Internet in den vergangenen Wochen Wege gefunden, um dem religiösen Grundbedürfnis der Menschen gerade in religiösen Festzeiten entgegenzukommen. Durch ihre zahlreichen geistigen und karitativen Hilfestellungen und Unterstützungen leisten die Kirchen und Religionsgesellschaften einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewältigung dieser Krise.
Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin Susanne Raab bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat dabei um genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung.