Frauenministerin Raab: Mit Gesetz gegen "Hass im Netz" kommt endlich neuer Strafbestand "Upskirting"
Bundesregierung setzt mit neuem Gesetz deutliches Signal gegen Übergriffe im Internet – Frauenministerin: "Upskirting ist nicht nur ein Foto, sondern schwerer Eingriff in Intimsphäre"
Am 1. Jänner 2021 tritt das Gesetzespaket gegen Hass im Netz in Kraft. Damit schützt die Bundesregierung Frauen und Mädchen vor Herabwürdigungen, Beschimpfungen und Drohungen im Internet, wie Frauenministerin Susanne Raab betont: "Studien belegen, dass junge Mädchen dreimal häufiger Hass im Netz und Online-Gewalt erleben als gleichaltrige Burschen. Das war ein deutliches Warnsignal für uns als Bundesregierung, dass hier etwas geschehen muss. Mit dem neuen Gesetz haben wir nun einen Rahmen dafür geschaffen, dass die Betroffenen effektiv gegen Hass und Herabwürdigung im virtuellen Raum vorgehen können."
Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Pakets ist der neue Straftatbestand gegen das sogenannte Upskirting. Für dieses Verbot von heimlichem Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt einer Person hat sich die Frauenministerin mit besonderem Nachdruck eingesetzt. Raab: "Für mich war völlig unverständlich, dass Frauen und Mädchen hinnehmen sollen, wenn von ihnen derart übergriffige Aufnahmen gemacht werden."
Im neuen Gesetz bezieht sich die Definition des Upskirting nun auch auf unbefugte Aufnahmen in den eigenen 4 Wänden, etwa während des Schlafens oder zum Beispiel durch das Fenster beim Umziehen. Für das Anfertigen beziehungsweise die unbefugte Verbreitung solcher Aufnahmen droht in Zukunft eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. "Mit dem neuen Gesetz hat die Verharmlosung von Upskirting endlich ein Ende. Betroffene können sich nun rasch und konsequent zur Wehr setzen. Denn Upskirting ist nicht nur ein Foto, sondern ein schwerwiegender Eingriff in die Intimsphäre", so Raab.