Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sicherungshaft mit richterlicher Genehmigung soll Österreich wieder sicherer machen
Regierung einigt sich auf Eckpfeiler zur Einführung einer Sicherungshaft – im Einklang mit Europa- und Menschenrechten
"Wir haben uns heute im Rahmen eines Sicherheitsgipfels auf die Eckpfeiler zur Einführung einer Sicherungshaft in Österreich geeinigt. Klar ist für uns, dass wir die Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber mit richterlicher Genehmigung, im Einklang mit unseren Gesetzen, den Menschenrechten und dem Europarecht in Österreich möglich machen wollen. Damit soll gewährleistet werden, dass sich Fälle wie in Dornbirn nicht wiederholen können. Wir hoffen, dass es von Seiten der Opposition Unterstützung dafür gibt, um Österreich wieder ein Stück sicherer zu machen", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz im Pressefoyer nach dem Ministerrat und dem vorangegangenen Sicherheitsgipfel. Der Bundeskanzler, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Justizminister Josef Moser, Innenminister Herbert Kickl und Staatssekretärin Karoline Edtstadler hatten sich vor der Regierungssitzung bereits über die Eckpfeiler der Sicherungshaft beraten.
"Es ist ein sensibles Thema, aber das, was wir hier vorschlagen, gibt es bereits in 15 europäischen Staaten", so der Bundeskanzler weiter. Vizekanzler Heinz-Christian Strache ergänzte: "Die Sicherungshaft ist ein Instrument, um die vorhandenen Sicherheitslücken zu schließen. Diese einfachgesetzliche Regelung betrifft gefährliche Asylwerber und orientiert sich am Modell der Schubhaft. Ermöglicht wird diese Maßnahme im Rahmen der Aufnahmerichtlinie der Europäischen Union. Wir laden nun die Opposition zu Gesprächen über die notwendigen gesetzlichen Anpassungen ein."
Kriterien und Verfahrensablauf
"Wir wollen die Sicherungshaft einführen, um die Sicherheit der Bevölkerung im höchstmöglichen Ausmaß zu gewährleisten", sagte Justizminister Josef Moser. Er verwies dabei auf das bestehende Spannungsfeld zwischen den Grund- und Freiheitsrechten sowie dem Schutz vor Willkür einerseits und der Gewährleistung von Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger andererseits. "Es gilt, mit besonderer Sensibilität vorzugehen, wenn man in das höchste Gut, nämlich die Freiheit, eingreift", so Moser. Daher dürfe die Sicherungshaft nur unter ganz konkreten Bedingungen vorgenommen werden. So müsse eine tatsächliche gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder für den Schutz der nationalen Sicherheit bestehen. Zudem erforderlich seien Verhältnismäßigkeit, eine umfassende Einzelfallprüfung sowie eine Verhängung für den kürzest erforderlichen Zeitraum.
Zum Verfahrensablauf führte der Justizminister weiter aus, dass eine Festnahme nur über Anordnung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) per Bescheid erfolgen kann. Die Erstbeurteilung über die Rechtmäßigkeit muss durch einen Richter des Bundesverwaltungsgerichts binnen 48 Stunden ab Festnahme erfolgen. Weiters muss innerhalb von 2 Wochen eine Überprüfung und endgültige Einschätzung über die Rechtmäßigkeit sowie weitere Haft erfolgen. Möglich sind auch komplementäre Vorgehensweisen wie ein Vollzugsplan oder Maßnahmen zur Deradikalisierung. Eine amtswegige Überprüfung durch das Gericht soll zudem jedes Monat erfolgen. Die Haft kann maximal 6 Monate andauern. "Es handelt sich bei der Sicherungshaft um eine sehr verhältnismäßige Maßnahme, die ich als tragbar und notwendig erachte", so Moser.
Gesprächseinladung an Opposition
"Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung, indem wir eine rechtliche Lücke schließen", sagte Innenminister Herbert Kickl. Es handle sich um eine sensible Materie, bei der menschenrechtskonform vorgegangen werden müsse. Deshalb sei die richterliche Kontrolle ein wesentliches Element. "Die Sicherungshaft ist kein Angriff, sondern vielmehr eine Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte", so Kickl. Noch heute würden die Oppositionsparteien zu gemeinsamen Gesprächen eingeladen, um die Möglichkeit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament auszuloten.
Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramtes kostenfrei abrufbar.