Bundesminister Blümel: Video-Sharing-Plattformen werden in die Pflicht genommen

AVMD-Richtlinie auf EU-Ebene beschlossen – Richtungsweisend zur Herstellung eines Level-Playing-Fields für alle Marktteilnehmer

"Durch die Novellierung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste werden auch Video-On-Demand-Anbieter und Video-Sharing-Plattformen in Pflicht und Verantwortung genommen", ist Bundesminister Gernot Blümel über die heute vom EU-Rat unter österreichischem Vorsitz angenommene Richtlinie erfreut. "Dieser Beschluss ist richtungsweisend zur Herstellung eines "level playing field", einer Wettbewerbsgleichheit für europäische Medienproduzenten. Durch diese Richtlinie kommen wir einem wettbewerbsrechtlichen Rahmen näher, mit dem sich das asymmetrische Wettbewerbsumfeld verbessern wird", so Blümel.

"Video-Sharing-Plattformen unterliegen zum ersten Mal auch Regeln, die sicherstellen, dass Zuschauerinnen und Zuschauer sowie insbesondere Minderjährige besser vor gewalttätigen oder schädlichen Inhalten oder Hassreden geschützt werden", so Medienminister Blümel weiter. Darüber hinaus ziele die neue Richtlinie auch darauf ab, die kulturelle Vielfalt zu erhöhen und europäische Inhalte zu fördern, in dem eine Quote von mindestens 30 Prozent europäischer Inhalte von allen audiovisuellen Mediendiensten erfüllt werden muss", betont Blümel. "Seit der letzten Version der AVMD-Richtlinie im Jahr 2010 hat sich der Markt für audiovisuelle Mediendienste erheblich und rasch weiterentwickelt. Es ist daher richtig und wichtig, diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen", so Medienminister Blümel. Österreich werde an einer raschen Umsetzung der AVMD-Richtlinie und weiterer europäischer Rechtsakte arbeiten, die derzeit noch verhandelt werden. Insbesondere werde derzeit intensiv an der Finalisierung der Urheberrechts-Richtlinie auf europäischer Ebene gearbeitet.

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Iris Müller-Guttenbrunn
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