Jahr 1774
Bildung für alle: die Maria Theresianische Schulreform
Zu den nachhaltigsten Reformen Maria Theresias zählt die "Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämtlichen Kaiserl. Königl. Erbländern". Diese trat am 6. Dezember 1774 in Kraft. Kinder männlichen und weiblichen Geschlechts mussten von nun an ab dem sechsten Lebensjahr unterrichtet werden. Die Ausbildung der Lehrer wurde geregelt, zudem stellten gemeinsame Lehrbücher sicher, dass ein einheitlicher Lehrplan eingehalten werden konnte.
Die für ein flächendeckendes staatliches Bildungswesen notwendige Infrastruktur wurde Schritt für Schritt ausgebaut. Ab 1783 wurde das Schulgeld für den Elementarunterricht erlassen, um tatsächlich allen Bevölkerungsschichten den Zugang zum Unterricht zu ermöglichen.