Brexit
Das Vereinigte Königreich hat mit Ablauf des 31. Jänner 2020 die EU verlassen. Das Austrittsabkommen ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Unter den folgenden Kontaktangaben und Webseiten erhalten Sie weiters Informationen zum Brexit.
Brexit-Hotline
Das Europe Direct Contact Centre stellt seine Dienste für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und anderen Betroffenen für Fragen bezogen auf den Austritt des Vereinigten Königreich in allen EU-Sprachen zur Verfügung:
+43 (0) 800 678 9101 1 (gebührenfrei aus der EU)
Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr (werktags)
Wirtschaft
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sowie die Europäische Kommission (EK) stellen auf eigenen Webseiten Informationen für Unternehmen bereit.
- Webseite der WKÖ
- Webseite des BMAW
- Webseite des BMF
- Webseite der EK: Brexit-Archive
- Webseite der EK: Consequences of Brexit
Brexit-Infopoint der WKÖ:
Telefon: +43 (0) 590 900-5590
E-Mail: brexit@wko.at
Montag bis Donnerstag, 8 bis 16:30 Uhr sowie Freitag, 8 bis 16 Uhr
Finanzämter:
Hotline für steuerliche Fragen rund um den Brexit
Telefon: +43 (0) 50 233 333
Montag bis Donnerstag, 7:30 bis 15:30 Uhr sowie Freitag, 7:30 bis 12 Uhr (werktags)
Brexit-Hotline des österreichischen Zolls:
Telefon: +43 (0) 50 233 728
E-Mail: zollinfo@bmf.gv.at
Montag bis Freitag, 6 bis 22 Uhr (werktags)
Auslandsösterreicherinnen und -österreicher
Das Außenministerium stellt auf der Webseite der Österreichischen Botschaft (ÖB) London nähere Informationen für vom Brexit betroffene Auslandsösterreicherinnen und -österreicher zur Verfügung.
- ÖB London, Kontakt für Auslandsösterreicherinnen und -österreicher
- Brexit Hotline ÖB London: +44 20 734 432 52 (Montag bis Freitag 14 bis 16 Uhr)
Die Europäische Kommission hat eine Webseite eingerichtet, die sich den Rechten der EU-Bürgerinnen und -Bürger im Vereinigten Königreich widmet.
Auf der Webseite des britischen Innenministeriums finden Sie Informationen über das Registrierungsverfahren für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die im Vereinigten Königreich leben und einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erhalten möchten.
Britische Staatsangehörige in Österreich
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) stellt Informationen über aufenthaltsrechtliche Auswirkungen des Brexit für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen in Österreich bereit:
Auf der Regierungswebseite des Vereinigten Königreichs findet sich ein Leitfaden für Britinnen und Briten in Österreich.