Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC)
Information und Dokumente zu CRC
Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Österreich Vertragspartei des Menschenrechtsübereinkommens "Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC)", seit 1992
Fakultativprotokoll
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (CRC-OP-AC) – seit 2002
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (CRC-OP-SC) – seit 2004
Rechtsinformation im RIS und OHCHR Websites (Englisch)
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC)
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (2002)
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (2004)
- Committee on the Rights of the Child (CRC)
Eine Gesamtliste aller aktuellen Empfehlungen, die internationale Monitoring-Gremien der Vereinten Nationen oder des Europarats an Österreich gerichtet haben, wurde mit dem Ziel erstellt, den Umsetzungsprozess strukturierter und kohärenter zu gestalten. Diese übersichtliche Darstellung soll den strukturierten Dialog zwischen den Fachressorts und der Zivilgesellschaft unterstützen.
- Gesamtliste aller aktuellen Empfehlungen an Österreich, Original, April 2017 (PDF, 439 KB)
- Gesamtliste aller aktuellen Empfehlungen, barrierefrei (PDF, 878 KB)
Weitere Informationen zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes: