Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Information und Dokumente zu CEDAW
Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Österreich Vertragspartei des Menschenrechtsübereinkommens "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)", wirksam seit 1982.
Fakultativprotokolle
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, seit 2002.
Auffassungen ("views") des CEDAW-Ausschusses gemäß dem Fakultativprotokoll zu abgeschlossenen Fällen gegen Österreich:
- 11. Juli 2016, X gegen Österreich (Englisch) (PDF, 401 KB)
- 6. August 2007, Goekce gegen Österreich (Englisch)
- 6. August 2007, Yildirim gegen Österreich (Englisch)
Rechtsinformation im RIS und OHCHR Websites (Englisch)
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
- Fakultativprotokoll zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (2000)
- Committee on the Elimination of Discrimination against Women (CEDAW)
Eine Gesamtliste aller aktuellen Empfehlungen, die internationale Monitoring-Gremien der Vereinten Nationen oder des Europarats an Österreich gerichtet haben, wurde mit dem Ziel erstellt, den Umsetzungsprozess strukturierter und kohärenter zu gestalten. Diese übersichtliche Darstellung soll den strukturierten Dialog zwischen den Fachressorts und der Zivilgesellschaft unterstützen.
- Gesamtliste aller aktuellen Empfehlungen an Österreich, Original, April 2017 (PDF, 439 KB)
- Gesamtliste aller aktuellen Empfehlungen, barrierefrei (PDF, 878 KB)