Anspruchsvoraussetzungen Kinderbetreuungsgeld

  • Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich
  • ein auf Dauer angelegter (mindestens 91-tägiger) gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Hauptwohnsitzmeldungen an dieser Adresse
  • Durchführung der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes). Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter.
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr; wird sie überschritten, wird das zu Unrecht bezogene Kinderbetreuungsgeld für dieses Kalenderjahr zurückgefordert (Einschleifregelung)
  • für Nicht-Österreicherinnen/Nicht-Österreicher zusätzlich eine rechtmäßige Niederlassung in Österreich beziehungsweise die Erfüllung bestimmter asylrechtlicher Voraussetzungen.
  • bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung (mit überwiegender Betreuung des Kindes) und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil

Sonderbestimmungen, die den nationalen Anspruchsvoraussetzungen vorgehen, bestehen mitunter in grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU, weiters für Bedienstete von internationalen Organisationen und diplomatisches Personal.

Kontakt

Infoline Kinderbetreuungsgeld
Telefon: 0800 240 014