Unterhaltsabsetzbetrag
Wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind nachweislich gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet, hat Anspruch auf einen monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag.
Berücksichtigt werden Unterhaltsabsetzbeträge nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise Einkommensteuerveranlagung.
Ausführliche Informationen zum Unterhaltsabsetzbetrag finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.