Kindermehrbetrag
Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten statt dem Familienbonus Plus unter bestimmten Voraussetzungen einen Kindermehrbetrag.
Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten Alleinverdienende und Alleinerziehende einen Kindermehrbetrag von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.
Für die Jahre 2022 und 2023 betrug der Kindermehrbetrag 550 Euro. Seit dem Jahr 2024 beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro.
Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.
Ausführliche Informationen zum Kindermehrbetrag finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.