Familienberatung vor Gericht Es ist für das weitere Leben aller Beteiligten wichtig, wie eine Beziehung aufgelöst wird.
Dafür Beratung in Anspruch zu nehmen, ist eine reife Form der Konfliktlösung, die zunehmend mehr Menschen in Anspruch nehmen: 19 Prozent der jährlich in den vom Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4, geförderten Familienberatungsstellen durchgeführten 465.000 Beratungen helfen bei Scheidung oder Trennung.
81 Außenstellen von Familienberatungsstellen sind direkt an den Bezirksgerichten angesiedelt.
Was ist das Angebot?
Man kann sich aussprechen, jemand hört aufmerksam zu und man erhält wichtige Informationen, die die eigene Entscheidung erleichtern – und helfen können, wichtige Fragen sachlich anzugehen:
- Welche materiellen und rechtlichen Fragen sind für mich offen?
- Wie bleibt die Beziehung zu den gemeinsamen Kindern erhalten?
- Wie werde ich den Übergang in mein neues Leben konkret gestalten?
- Wie lerne ich, in schwierigen Zeiten mit meinen Gefühlen besser umzugehen?
Das Beratungsteam unterliegt selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht und Sie haben das Recht, anonym zu bleiben. Sie werden grundsätzlich von 2 Beratern beraten. Ein psychosozialer Berater erfasst die seelischen und psychischen Komponenten der beabsichtigten Trennung, ein Jurist geht auf Ihre rechtlichen Fragen ein.
Ablauf
An den Amtstagen, auch ohne Voranmeldung.
Kosten
Die Beratung ist für Sie grundsätzlich kostenlos.
Wo?
Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksgericht (Wohnsitz), beziehungsweise informieren Sie sich über die
Serviceangebote der Familienberatungsstellen. (Abfrage unter "Beratungsstellen/Thema Familienberatung direkt bei Gericht")
Weiterführende Informationen
Trennung und Scheidung – Familien- und Scheidungsberatung bei Gericht
Kontakt
Abteilung VI/4a
Referat Familienberatung und Familienförderung
E-Mail: familienhilfe@bka.gv.at